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Berlin/Hamburg, 24. Juni 2021 – Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben in der laufenden Legislaturperiode meldepflichtige Einkünfte von mindestens 35,01 Millionen Euro erhalten. Das berichtet die Transparenzorganisation abgeordnetenwatch.de an diesem Donnerstag, die gemeinsam mit dem SPIEGEL die Selbstauskünfte der Parlamentarier:innen auf der Internetseite des Bundestages ausgewertet hat. Zahlreiche Abgeordnete erhielten Geld von Unternehmen und Lobbyverbänden, bei denen sie Posten innehaben.

abgeordnetenwatch.de-Sprecherin Clara Helming kritisiert: „Nebentätigkeiten von Politikerinnen und Politikern in der Wirtschaft sind ein Einfallstor für Lobbyismus. Durch die Postenvergabe an Abgeordnete erkaufen sich Unternehmen einen exklusiven Zugang zur Politik. Dadurch entsteht der Eindruck, dass nicht bei allen Abgeordneten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen.”

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Die wichtigsten Zahlen in der Übersicht:

  • Gesamthöhe der gemeldeten Nebeneinkünfte der Abgeordneten: mindestens 35,01 Millionen Euro (brutto) seit Beginn der Legislaturperiode im Herbst 2017
  • Abgeordnete mit mindestens einer bezahlten Nebentätigkeit: 226 von 709 MdBs (32 Prozent)
  •  Überdurchschnittlich viele Hinzuverdiener:innen gibt es bei FDP und CSU: jeweils 51 Prozent ihrer Abgeordneten meldeten mindestens einen Nebenverdienst. Der Anteil der Abgeordneten mit Nebeneinkünften bei den übrigen Parteien: CDU (37 Prozent), SPD (26 Prozent), AfD (24 Prozent), Linke (21 Prozent), Grüne (15 Prozent)
  • Einkünfte aus anonymen Quellen: Bei mindestens 15,6 Millionen Euro sind die Geldgeber:innen unbekannt. Dies betrifft Freiberufler:innen wie Unternehmensberater, Rechtsanwälte oder Landwirte, die ihre Vertragspartner:innen nur in anonymisierter Form angeben müssen („Kunde 1“)
  • Alle Zahlen und eine Tabelle mit sämtlichen Nebeneinkünften im Rechercheblog von abgeordnetenwatch.de unter https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/nebentaetigkeiten/das-verdienen-ihre-abgeordneten-im-bundestag-nebenher

Laut abgeordnetenwatch.de kassieren manche Abgeordnete zum Teil beträchtliche Summen aus der Wirtschaft. So erhält die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) allein für einen Verwaltungsratsposten vom Schweizer Pharmahersteller Siegfried Holding AG monatlich zwischen 3.500 und 7.000 Euro. In diesem Jahr bekam sie von dem Unternehmen außerdem eine Zusatzzahlung in Höhe von mindestens 50.000 Euro.

Der frühere Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) kommt in der laufenden Legislaturperiode auf Nebeneinkünfte in Höhe von mehr als einer Million Euro. Der Politiker verfügt über zahlreiche bezahlte Firmenposten. So ist er unter anderem Mitglied des Expertenrates bei der PR-Agentur Kekst CNC sowie Aufsichtsratschef des Baukonzerns Max Streicher. Einen großen Teil seiner Nebeneinkünfte bezog Ramsauer als Berater von vier unbekannten Mandanten. Der frühere Unions-Fraktionschef Volker Kauder gibt auf seiner Bundestagsseite als Berater des Bergbaukonzerns Saxony Minerals & Exploration AG eine monatliche Vergütung zwischen 3.500 und 7.000 Euro an.

Die Liste der Nebeneinkünfte wird wie in den Vorjahren von Freiberufler:innen und Selbstständigen angeführt:

  • Sebastian Brehm (CSU, Steuerberater): mindestens 5.154.000 Euro
  • Hans-Georg von der Marwitz (CDU, Landwirt): mindestens 2.714.500 Euro
  • Carl-Julius Cronenberg (FDP, Geschäftsführer mehrerer Unternehmen): mindestens 2.478.000 Euro
  • Albert Stegemann (CDU, Landwirt): mindestens 1.757.500 Euro
  • Enrico Komning (AfD, Rechtsanwalt): mindestens 1.169.500 Euro

Bei den Beträgen von Freiberufler:innen und Selbständigen handelt es sich um Bruttoumsätze, von denen diese Personal- und Sachkosten bestreiten müssen. Die Nebeneinkünfte sind von daher nur bedingt vergleichbar. Allerdings können sich aus den Geschäftsbeziehungen Interessenkonflikte ergeben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Abgeordnete im Ausschuss mit einem Gesetzentwurf befasst sind, der ihre Vertragspartner:innen betrifft. Sichtbar werden solche Interessenkonflikte aber nicht, da die Vertragspartner:innen bislang unbekannt sind.

“Die jüngsten Affären um Maskengeschäfte und Lobbytätigkeiten haben gezeigt, wie wichtig strenge Transparenzregeln für Abgeordnete sind”, kommentiert Clara Helming. Der Bundestag hatte als Reaktion kürzlich eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes beschlossen: Künftig müssen Parlamentarier:innen unter anderem Nebeneinkünfte ab 3.000 Euro auf den Cent genau angeben, Unternehmensbeteiligungen ab 5 Prozent offenlegen und dürfen keinen bezahlten Lobbytätigkeiten nachgehen. Auch die Identität von Geschäftspartner:innen muss in den meisten Fällen offengelegt werden. „Leider greift die Reform zu kurz“, kritisiert Helming. „Eine unabhängige Kontrolle der Transparenzregel ist weiterhin nicht vorgesehen. Deswegen bleiben
erhebliche Zweifel, ob Verstöße künftig entdeckt und angemessen sanktioniert werden.”

Laut abgeordnetenwatch.de und SPIEGEL führte die Maskenaffäre im vergangenen Februar sowie die jüngste Debatte um die verspätet gemeldeten Einkünfte von Grünen-Chefin Annalena Baerbock zu überdurchschnittlich vielen Änderungen bei den Selbstauskünften der Abgeordneten. In den sechs Monaten vor Bekanntwerden der Maskenaffäre wurden pro Woche Angaben in durchschnittlich zwölf Profilen aktualisiert. Von März bis Mitte Juni erfolgten pro Woche durchschnittlich 19 Profiländerungen – eine Steigerung um mehr als die Hälfte. In der letzten Mai-Woche wurden gar Angaben in 37 Profilen aktualisiert. Zuvor waren die nachgemeldeten Einkünfte von Annalena Baerbock bekannt geworden.

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Nachrichtenquelle: www.abgeordntenwatch.de


 

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