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Wittlich

Die Förderbedingungen des Baukindergeldes machen die Gewährung dieser staatlichen Förderung des Immobilienerwerbs unter anderem davon abhängig, dass eine gegebenenfalls notwendige Baugenehmigung bis zum 31. März 2021 erteilt worden ist. Das Baukindergeld wurde 2018 als staatliche Förderung des Immobilienerwerbs für Familien mit Kindern als KfW-Programm eingeführt.

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Voraussetzung für eine Förderung von Neubauten war unter anderem, dass eine erforderliche Baugenehmigung bis zum 31. Dezember 2020 erteilt worden ist. Das zuständige Bauministerium hat inzwischen diese Frist bis zum 31. März 2021 verlängert. Die untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich geht davon aus, dass aufgrund der Ausschlussfrist in nächster Zeit eine Vielzahl von Bauanträgen zu Wohnungsbauvorhaben vorgelegt wird und rät daher den Bauwilligen dringend, die notwendigen Bauanträge umgehend und vollständig zur Prüfung vorzulegen.

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Nur durch eine rechtzeitige Vorlage der Bauanträge bei der Kreisverwaltung kann die fristgerechte Bearbeitung sowie Erteilung der Baugenehmigung bis spätestens 31. März 2021 gewährleistet werden. Die Bauantragsunterlagen sollten daher möglichst bis zum 15. Februar 2021 eingereicht werden. Weitere Informationen zum Baukindergeld finden Interessierte unter www.kfw.de/baukindergeld.


 

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