Hinweise zur Hundehaltung
Anleinpflicht und Beseitigung von Hundekot
Aus aktuellem Anlass weist die Ordnungsbehörde der Stadt Wittlich auf die geltenden Regelungen zur Hundehaltung im Stadtgebiet hin. In den vergangenen Wochen gingen vermehrt Beschwerden über Verunreinigungen durch Hinterlassenschaften auf öffentlichen Flächen sowie unangeleinte Hunde ein.
Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wittlich, gilt innerhalb bebauter Ortsteile eine Anleinpflicht für Hunde. Diese Regelung dient der Sicherheit aller Menschen. Insbesondere für Kinder oder ängstliche Personen ist regelmäßig nicht erkennbar, wie ein freilaufender Hund reagiert. Eine konsequente Anleinung trägt daher zu einem sicheren und respektvollen Miteinander bei.
Darüber hinaus sind alle Hundehalter verpflichtet, Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich zu beseitigen. Entsprechende Abfallbehälter und Hundekotbeutel stehen im Stadtgebiet zur Verfügung. Die Sauberkeit öffentlicher Wege, Grünanlagen und Spielplätze ist ein wichtiger Bestandteil der Lebensqualität in unserer Stadt.
Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Stadtverwaltung Wittlich weist zugleich darauf hin, dass sich die überwiegende Mehrheit aller Hundehalter verantwortungsbewusst verhält. Umso wichtiger ist es, dass alle Halter die bestehenden Vorschriften beachten und damit zu einem rücksichtsvollen Zusammenleben in der Stadt beitragen.
