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Parship legt Wert auf eine langfristige Kundenbindung – zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) steht Kunden des Partnervermittlungsportals nämlich jederzeit ein fristloses Kündigungsrecht zu. Ein solches lehnte der Anbieter bislang stets ab. Nachdem der vzbv daraufhin eine Musterfeststellungsklage ankündigte, akzeptierte Parship nun in mehreren Fällen fristlose Kündigungen. Die Chancen für alle Betroffenen stehen damit gut, sich nun auch vom Vertrag lösen zu können.

„Der Verdacht liegt nahe, dass Parship mit seinem plötzlichen Einlenken einer Klage durch den vzbv entgehen möchte“, sagt Henning Fischer, Referent beim vzbv. „Zigtausende Verbraucherinnen und Verbraucher haben dadurch jetzt die Gelegenheit, auch ohne Klage einfach aus den Verträgen herauszukommen und dadurch mehrere hundert Euro einzusparen.“

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Schnelles Handeln empfohlen

Für die fristlose Kündigung stellt der vzbv unter https://www.musterfeststellungsklagen.de/partnervermittlung einen Mustertext bereit. Der vzbv rät zu schnellem Handeln, da Parship die Kündigungen wahrscheinlich nur für einen kurzen Zeitraum akzeptiert.

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Bei Ablehnung Klage

Für Verbraucher, die Parship trotz Kündigung nicht gehen lässt, plant der vzbv eine Musterfeststellungsklage. Ist sie erfolgreich, stellt das Gericht verbindlich fest, dass der Vertrag fristlos gekündigt werden durfte. Um die Klage erheben zu können, ist der vzbv auf Fälle von Verbrauchern angewiesen. Deshalb ruft der vzbv betroffene Kunden auf, ihren Fall auf der Website https://www.musterfeststellungsklagen.de/partnervermittlung zu melden. Dies führt zu keinerlei Kosten oder sonstigen Verpflichtungen.

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