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Trier/Region (ots)

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird auch Silvester 2021 wieder anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus, insbesondere der Omikron-Variante einzudämmen, hat die Landesregierung Beschränkungen erlassen, welche zum Teil durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.

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Die Polizei wird in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützt die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden bei der Überwachung der Corona-Vorschriften. Hierfür wird das Polizeipräsidium Trier durch Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik verstärkt.

Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Menschen zum Feiern zusammengekommen waren, werden verstärkt bestreift.

Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen der Kommunen. So hat die Stadt Trier ein Feuerwerksverbot für den Hauptmarkt an Silvester und am 1. Januar 2022 verfügt. https://s.rlp.de/MzUnA

Die Polizei bittet die Bürgerinnen und Bürger, sich über die aktuellen regional geltenden Regelungen bei ihren Kreis- und Stadtverwaltungen zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen schreiten die Einsatzkräfte konsequent ein.

Die aktuell gültige 29. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz finden Sie unter Rechtsgrundlagen rlp.de, weitere Informationen auf corona.rlp.de.


Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Nachrichtenquelle

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www.presseportal.de


 

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