Fahndungsaufruf der Polizei

Speicher (ots)

Am gestrigen Abend, 2. Juli 2024, gegen 21:30 Uhr, erstattete die Familie eines 6-jährigen Mädchens aus Speicher bei der Polizei in Bitburg Anzeige wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs ihrer Tochter.

Das Mädchen befand sich am Abend zum Spielen in der Nähe seines Wohnhauses in der Ringstraße. Nach ersten Angaben des Mädchens wurde sie hier von einem ihr unbekannten Mann angesprochen und unter einem Vorwand sowie mit Süßigkeiten hinter ein gegenüberliegendes Haus in der Falkenstraße gelockt.

Hier hat der Unbekannte das Mädchen sexuell missbraucht und flüchtete unmittelbar nach der Tat.

Das traumatisierte aber körperlich unversehrte Kind begab sich sofort nach Hause und erzählte von dem Vorgang. Ihre Mutter alarmierte daraufhin die Polizei.

Die sogleich eingeleitete Fahndung nach dem Täter verlief bis zum jetzigen Zeitpunkt erfolglos.

Das Kind beschreibt den Täter als Mann in mittlerem Alter. Er hatte helle Haut, schwarze Haare und trug eine blaue Jacke. Er soll mit einem Fahrrad unterwegs gewesen sein.

Nach den ersten Ermittlungen vor Ort, der Sicherung von Spuren und mehreren Vernehmungen hat die Kriminalinspektion Wittlich eine Sonderkommission eingerichtet, um die Straftat aufzuklären. Zudem wird die Polizei in den kommenden Tagen erhöhte sichtbare Präsenz und Ansprechbarkeit in Speicher und den umliegenden Ortschaften gewährleisten.

Bereits in den vergangenen Tagen hatte die Polizei Hinweise von verunsicherten Eltern aus Speicher erhalten, dass ein Mann Kinder ansprechen und ihnen Süßigkeiten zuwerfen würde. Dieser Mann konnte bereits Ende vergangener Woche identifiziert und angesprochen werden. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Polizei dürfte er als Tatverdächtiger in diesem Fall eher ausscheiden, wird aber dennoch weiterhin in den Ermittlungen berücksichtigt.

Zeugen, die Hinweise zur Tat oder zu der beschriebenen Person geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei unter der Telefonnummer 06561/968510 in Verbindung zu setzen.

Die Polizei gibt folgende Verhaltenshinweise an die Bevölkerung, insbesondere an Eltern:

   - Gehen Sie vertrauensvoll mit Ihrem Kind um und vermitteln Sie 
     ihm, dass es über alle Themen offen mit Ihnen sprechen kann und 
     soll. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es Ihnen alle Erlebnisse 
     und Sorgen erzählen kann, die ihm "komisch" oder gar 
     beängstigend vorgekommen sind.
   - Vereinbaren Sie verbindlich mit Ihrem Kind, dass es ohne 
     Erlaubnis der Eltern nicht mit fremden Menschen mitgehen oder 
     mitfahren darf und keine Geschenke von Fremden annehmen soll. 
     Auch dann nicht, wenn die Fremden angeblich in Ihrem Auftrag 
     handeln.
   - Erklären Sie Ihrem Kind immer wieder, dass es für Eltern wichtig
     ist, zu wissen, an welchen Orten und mit wem sich Kinder dort 
     aufhalten.
   - Ihr Kind sollte Ihnen darüber berichten, wenn es zum Mitgehen 
     oder Mitfahren aufgefordert worden ist oder dieses trotz 
     Verbotes getan hat. Wichtig: Drohen Sie nicht mit Bestrafung!
   - Kinder sollen lernen: Auch Erwachsenen gegenüber dürfen sie 
     "NEIN" sagen. Sie sind nicht verpflichtet, mit Fremden zu reden 
     oder Auskünfte zu geben. Werden sie nach dem Weg gefragt, sollen
     sie an Erwachsene verweisen.
   - Schicken Sie Ihr Kind möglichst nicht allein, sondern in kleinen
     Gruppen zusammen mit anderen Kindern zur Schule oder zum 
     Spielplatz. Wenn doch einmal Begleitung erforderlich erscheint, 
     dann nur bis zu dem Punkt, wo es auf andere Kinder trifft.
   - Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Lagen 
     verhalten soll, damit es im Notfall richtig reagieren kann. So 
     sollte es konkret andere Erwachsene ansprechen und um Hilfe 
     bitten oder auch laut schreien, um Öffentlichkeit herzustellen.
   - Bei Kontakt mit einem vermeintlichen Täter sollte es sich nicht 
     verstecken, sondern wegrennen und andere Personen auf sich 
     aufmerksam machen.
   - Aber - verteufeln Sie Fremde nicht grundsätzlich! Ihr Kind 
     könnte im Notfall auch auf die Hilfe von "Fremden" angewiesen 
     sein.
   - Melden Sie in diesem Sinne verdächtige Feststellungen 
     unmittelbar bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle oder
     rufen Sie die 110 an!

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Nachrichtenquelle

www.presseportal.de


 

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