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Die Verbraucherzentrale kennt den Trick: Wenn Rechnungen aus dem Hut gezaubert werden

Bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) häufen sich Beschwerden von Verbraucher:innen, die ungerechtfertigte Rechnungen oder Anwaltsschreiben für die vermeintliche Nutzung der Dienste einer Wahrsagerin erhalten. Die VZB rät Betroffenen, nicht vorschnell zu bezahlen. Auch Fake-Shops, etwa mit Zauberzubehör, sorgen aktuell für Ärger statt für magische Illusionen.

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In den letzten Wochen haben sich mehrere Verbraucher:innen bei der VZB gemeldet, die online die Dienste einer Wahrsagerin in Anspruch genommen haben sollen. Die Betroffenen erhielten eine Rechnung einer Anwaltskanzlei oder eine Mahnung. Und die Forderungen hatten es in sich – 360 Euro sollte der vermeintliche Blick in die Zukunft kosten! Das Merkwürdige dabei: Die Verbraucher:innen berichteten, dass sie derartige Leistungen nicht genutzt und nie einen Vertrag abgeschlossen hätten.

„Die Forderungsschreiben scheinen auf den ersten Blick seriös“, erläutert Katarzyna Trietz, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale. Die Formulierungen machen einen bedrohlichen Eindruck, denn es wird im Fall des Nichtbezahlens mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gedroht. Verbraucher:innen sollten sich davon nicht verunsichern lassen. Um online einen Vertrag zu schließen, muss man auf eine klar gekennzeichnete Schaltfläche klicken, auf der etwa „Hier zahlungspflichtig bestellen“ steht. „Wenn man die Dienstleistung nicht in Auftrag gegeben hat, muss man sie auch nicht bezahlen“, erklärt die Juristin. „Wir raten dazu, die Rechnung und den behaupteten Vertragsschluss genau zu prüfen. Wer unsicher ist, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden.“

Auch Fake-Shops haben Hochkonjunktur. Beim Kauf eines Zauberstabs für den Enkel geriet ein Verbraucher an einen Magier der betrügerischen Art. Das Geld ist nun weg, die Ware hat er nie erhalten. „Die Tarnung der Fake-Shops wird leider immer besser“, sagt die Juristin. Die Verbraucherzentrale rät: Kein Online-Einkauf ohne kritischen Blick auf das Impressum – fehlende oder unvollständige Angaben sind ein klares Warnzeichen. Auch auf sichere Zahlungsmöglichkeiten sollte man achten. Die Vorkasse ist erfahrungsgemäß die schlechteste Alternative.

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Nachrichtenquelle: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/60682


 

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