Symbolbild

Am 6. September 2021 wurde in der luxemburgischen Gemeinde Olingen (luxemburgisches Kanton Grevenmacher) die Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza der Variante H5N8) in einer Hobbyhaltung mit 60 Tieren amtlich festgestellt. Weitere Ausbrüche wurden aus Belgien (Provinz Westflandern) und Frankreich (Departement Ardennes) gemeldet.

Die Veterinärbehörden haben eine drei Kilometer weite Schutzzone um den Ausbruchsbetrieb gebildet, wie auch eine sich anschließende 10 Kilometer reichende Überwachungszone. Aufgrund der Grenznähe des luxemburgischen Ausbruchs zu Deutschland wurde die Fortführung der luxemburgischen Überwachungszone über die Landesgrenze hinaus nach Deutschland erforderlich. Daher hat das Veterinäramt des Kreis Trier-Saarburg eine Überwachungszone eingerichtet und eine Allgemeinverfügung erlassen.

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Der Kreis Bernkastel-Wittlich unterliegt derzeit keinen tierseuchenrechtlichen Maßregelungen. Dennoch werden die Nutzgeflügelhalter (private wie auch gewerbliche Haltungen) darauf hingewiesen, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und die Geflügelhaltung anzuzeigen.

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Weitere Informationen finden Halter auf der Internetseite der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich www.bernkastel-wittlich.de unter dem Suchbegriff Geflügelpest.


 

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