Der Bau- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Mai 2020 folgende Beschlüsse gefasst:

Im öffentlichen Teil der Sitzung

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TOP 3.b: Wirtschaftsweg Kalkturmstraße

Anregungen/Beschwerde nach § 16 b Gemeindeordnung (GemO)

abschließende Entscheidung

Der Beschwerde der Petenten nach § 16 b GemO zum Wirtschaftsweg Kalkturmstraße kann nicht abgeholfen werden.

TOP 4: Verkehrstechnische Erschließung „Wengerohr Altdorf“

Entwurfsplanung

Der Entwurfsplanung für die verkehrstechnische Erschließung des Bereiches Bernkasteler Straße/Wahlholzerstraße/Gartenweg in Wengerohr wird zugestimmt.

TOP 5.b: Vergaben

Sanierung Flachdach Feuerwache Stadtmitte

Dachdeckerarbeiten

Die Fa. H. Pölcher u. W. Kalle GmbH aus 54492 Zeltingen-Rachtig erhält den Auftrag für die Dachdeckerarbeiten zum geprüften Bruttoangebotspreis in Höhe von 117.592,85 Euro.

TOP 5.c: Vergaben

Sanierung Flachdach Feuerwache Stadtmitte

Photovoltaikanlage

Die Fa. KLE Energie GmbH aus 54411 Hermeskeil erhält den Auftrag für die Photovoltaikanlage zum geprüften Bruttoangebotspreis in Höhe von 122.851,16 Euro.

TOP 5.d: Vergaben

Grundschule Friedrichstraße

Sprachalarmierungsanlage und Erneuerung EDV-Netzwerk

Die Fa. Koch Elektrotechnik, 54516 Wittlich erhält den Auftrag für die Erneuerung des EDV-Netzwerkes (Digitalisierung) und der Sprachalarmierungsanlage zum geprüften Bruttoangebotspreis in Höhe von 102.553,06 Euro.

TOP 7.a: Bauanträge und -anfragen

Bauantrag Eifelstraße

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses in

Wittlich, Eifelstraße, Gemarkung Wengerohr, Flur 1, Flurstück 301/60

Der Ausschuss hat das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB zur Errichtung eines Einfamilienhauses erteilt.

TOP 7.b: Bauanträge und -anfragen

Bauantrag Im Bungert

Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 2 Wohneinheiten in Wittlich, Im Bungert, Gemarkung Lüxem, Flur 11, Flurstück 338/3

Der Ausschuss hat das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 2 Wohneinheiten erteilt.

TOP 7.c Bauanträge und -anfragen

Bauantrag Trierer Straße

Bauantrag zum Neubau eines Stadthauses mit vier Wohneinheiten in Wittlich, Trierer Straße, Gemarkung Wittlich, Flur 8, Flurstück 546/3

Der Ausschuss hat das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB zum Neubau eines Stadthauses mit vier Wohneinheiten erteilt.

TOP 7.d Bauanträge und -anfragen

Bauantrag Buchenstraße

Bauantrag zum Umbau einer Scheune zu einem Einfamilienwohnhaus in Wittlich, Buchenstraße, Gemarkung Neuerburg, Flur 10, Flurstück 8/12

Der Ausschuss hat das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB zum Umbau einer Scheune zu einem Einfamilienhaus mit innenliegender Garage erteilt.

TOP 7.e Bauanträge und -anfragen

Bauantrag Hoffwies

Bauantrag zur Errichtung eines Zaunes in Wittlich,

Hoffwies, Gemarkung Neuerburg, Flur 17 Flurstück

43/0

De Ausschuss hat die Zustimmung der Stadt Wittlich gem. § 69 i. V. m. § 88 Abs. 7 LBauO zur Abweichung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes WN-01-02 „Neuerburg 2. Änderung“ zur Errichtung eines 2,00 m hohen Zaunes erteilt.

TOP 7.f Bauanträge und -anfragen

Bauanfrage Wilhelm-Busch-Straße

Bauanfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Wittlich Wilhelm-Busch-Straße, Gemarkung Lüxem, Flur 12, Flurstücke 123/1, 123/2, 122/4 und 122/11

Der Ausschuss hat das Einvernehmen der Stadt Wittlich gemäß § 36 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB zum Neubau eines eingeschossigen Einfamilienwohnhauses erteilt.

TOP 7.g Bauanträge und -anfragen

Bauanfrage Im Sommergarten

Bauanfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten in Wittlich, Im Sommergarten, Gemarkung Dorf, Flur 6, Flurstücke 7/111und 7/89

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Der Ausschuss hat das Einvernehmen der Stadt Wittlich gem. § 36 i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes WW-20-01 „St. Paul, 2. Bauabschnitt, 1. Änderung“ zur Überschreitung der nordöstlichen Baugrenze auf einer Länge von 8,355 m um 0,50 m (4,18 m²) und der nordwestlichen Baugrenze auf einer Länge von 7,01 m um 0,375 m (2,63 m²) erteilt.

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