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Wittlich

 Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat am Montag, 10. Mai 2021, festgestellt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unterschritten hat. Sie macht in der Folge bekannt, dass gemäß der gesetzlichen Regelung des § 28 b Absatz 2 Infektionsschutzgesetz die einschränkenden Maßnahmen der sogenannten Bundesnotbremse am übernächsten Tag, hier der Mittwoch, 12. Mai 2021, außer Kraft treten.

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Ab Mittwoch, 0 Uhr, gelten somit die Regelungen der dann gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Land heute einen mehrstufigen Perspektivplan bekanntgegeben hat, der die kurzfristige Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung zur Folge hat. Insofern wird auf die heutige Pressenotiz des Landes (https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-und-buendnis-fuer-sicheres-oeffnen-schaffen-hoffnung-fuer-maifeiertage-un/) verwiesen.

 

Informationen zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV)

Am Sonntag, 9. Mai 2021, ist die Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, SchAusnahmV) in Kraft getreten. Mit dieser bundeseinheitlichen Verordnung werden die Kontakt – und Ausgangsbeschränkungen nun für alle immunisierten Personen aufgehoben.

Die Verordnung stellt zudem geimpfte und genesene Personen mit getesteten Personen gleich. Im Sinne dieser Verordnung ist

  • eine geimpfte Person, eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist, wobei seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen
  • eine genesene Person, eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist, wobei die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt
  • eine getestete Person, eine asymptomatische Person, die entweder das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder die im Besitz eines auf sie ausgestellten Testnachweises ist

Entsprechend können geimpfte oder genesene Personen ohne vorherige Testung beispielsweise Geschäfte des Einzelhandels, Außenanlagen von Zoos und botanischen Gärten besuchen oder Dienstleistungen von Friseuren in Anspruch nehmen.

Die Genesenennachweise werden zukünftig sofort bei Feststellung über eine Erkrankung mit dem Covid-19-Virus durch das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ausgestellt. Für Personen, die in den vergangenen 6 Monaten erkrankt waren, werden entsprechende Bescheinigungen in den nächsten Tagen automatisch per Post versendet. Eine Kontaktaufnahme mit der Kreisverwaltung ist hierzu nicht erforderlich.

Zu beachten ist, dass für diesen Personenkreis folgende allgemeinen Schutzmaßnahmen auch weiterhin Bestand haben:

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  1. Das Gebot einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen
  2. Die Beachtung des Abstandsgebotes im öffentlichen Raum
  3. Die Vorgaben in Hygiene- und Schutzkonzepten

Der genaue Verordnungstext kann auf der Homepage der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter www.bernkastel-wittlich.de – Aktuelle Informationen zum Corona-Virus – Rechtsgrundlagen, eingesehen werden.

 


 

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