Symbolfoto

Wittlich

Am Freitag, 16.10.2020, wurden dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich drei neue COVID-19-Fälle bekannt. Die Zahl der bislang bestätigen Infektionen wächst damit auf 336 an.

Werbung

Die häusliche Isolierung endete heute für zwei Personen, sodass die Zahl der Genesenen auf insgesamt 270 ansteigt. Unter Berücksichtigung der Genesenen sowie der beiden bisherigen Todesfälle beläuft sich die Zahl der aktuell Erkrankten auf 64 Personen.

Im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich werden derzeit zwei COVID-19-Patienten versorgt.

Stand: 16.10.2020, 18.30 Uhr


Ergänzende Hinweise:

Die heutige niedrige Fallzahl lässt keine Rückschlüsse auf das aktuelle Infektionsgeschehen zu, da derzeit noch der Rücklauf von annähernd 100 Befunden eines beauftragten Labors aussteht.

Der Inzidenzwert beläuft sich unter Berücksichtigung der bekannt gewordenen COVID-19-Fälle auf aktuell 40,0.

Aufgrund des Überschreitens des 7-Tages-Inzidenz-Wertes von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner trat heute gemäß dem Corona-Warn- und Aktions-Plan RLP erstmalig die regionale Corona-Task-Force bestehend aus Vertreter/-innen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich (Verwaltungsleitung, Ordnungsbehörde, Gesundheitsamt), des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, des Innenministeriums, des Bildungsministeriums, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, des Landkreistages Rheinland-Pfalz sowie der Polizei zusammen, um über die zu ergreifenden Maßnahmen zu beraten. In Ansehung des Infektionsgeschehens sowie des erwarteten weiteren Anstiegs der Fallzahlen verständigte sich die Task-Force auf die Empfehlung folgender Maßnahmen:

  1. Die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen wird auf 100 Personen begrenzt. Ausnahmen können nur bei Vorliegen eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes zugelassen werden.
  2. Die Zahl der Teilnehmer für private Feiern wird auf 10 Personen oder auf die Zusammenkunft der Angehörigen aus höchstens zwei Hausständen begrenzt.
  3. Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind nach den Regelungen der jeweils aktuell geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz zulässig.

Zuschauer sind in geschlossenen Hallen weder im sportlichen Training noch im Wettkampfbetrieb zugelassen.

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt mittels einer Allgemeinverfügung, die Anfang der Woche erlassen werden soll. Die Gültigkeitsdauer der Verfügung soll einen Monat betragen.

Werbung

Nähere Informationen erhalten Sie in gesonderten Pressemitteilungen Anfang kommender Woche.


 

error

Gefällt Ihnen diese Seite ? Teilen Sie sie mit Ihren Freunden !