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Nachdem früher die Gelbfieberimpfung in zehnjährigen Abständen aufzufrischen war, hat die Ständige Impfkommission (STIKO) in den letzten Jahren eine einzelne Impfung für ausreichend erachtet, um eine lebenslange Immunität zu bewirken. Darauf weist der Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hin.

Bei regelmäßigen Reisen oder Auslandsaufenthalte sowie Tätigkeit in entsprechenden Labors ist eine Boosterimpfung notwendig, sofern die erste Impfung länger als zehn Jahre zurückliegt. Weitere Booster seien dann nicht mehr notwendig. Besondere Bestimmungen gelten für Schwangere, Personen mit Immundefizienz und Kinder unter zwei Jahren. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass in der Schwangerschaft eine Impfung durchgeführt wurde, empfiehlt die STIKO einen Booster unabhängig vom Abstand zur Erstimpfung.

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Personen, die zum Zeitpunkt der Erstimpfung unter einer Immundefizienz gelitten haben, sollen vor erneuter oder bestehender Exposition ebenfalls einen Booster erhalten, wenn keine diesbezüglichen Kontraindikationen bestehen. Kinder, die die Erstimpfung vor dem zweiten Geburtstag erhielten, sollen bei entsprechendem Risiko nach fünf Jahren eine weitere Impfstoffdosis erhalten. Auch hier ist ein weiterer Booster nicht mehr notwendig.


 

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