Wittlich

Die Trockenheit hat die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Mit der Freigabe der Vorrangflächen soll dazu beitragen werden, einen Futterengpass für die betroffenen Landwirte zu verringern. Damit reagiert das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium auf die Futterknappheit infolge der Trockenheit.

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Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab dem 16. Juli 2020 brachliegende Ackerflächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen. Nicht unter die Ausnahmegenehmigung fallen Honigbrachen (Nutzcodes 065 und 066).


 

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