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Verbraucherzentrale rät: Alternativangebote nicht annehmen, sondern prüfen lassen

Gut verzinste Prämiensparverträge sind ein Dorn im Auge vieler Sparkassen. Kündigungen, Zinsstreitigkeiten und Vertrauensverlust gehören in diesem Zusammenhang inzwischen zum Alltagsgeschäft. Einige Sparkassen im Land Brandenburg versuchen, die Verträge mit ihren Kund:innen möglichst geräuschlos zu beenden, indem sie Alternativangebote unterbreiten. Der Verbraucherzentrale Brandenburg ist kein Fall bekannt, in dem die Sparkassen ein überzeugendes Angebot gemacht haben. Sie rät Betroffenen: neue Angebote nicht ungeprüft annehmen.

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Verschiedene Betroffene haben der Verbraucherzentrale Brandenburg von Alternativangeboten zu laufenden Prämiensparverträgen berichtet, die ihnen von ihrer Sparkasse unterbreitet wurden. Erkennbar bedarfsorientiert scheinen diese Angebote nicht immer. So sollte das freiwerdende ersparte Kapital beispielsweise in eine Pflegezusatzversicherung, in Rentenversicherungen oder in Mischfonds investiert werden. „Die meisten Ersatzprodukte können mit der Sicherheit, der Rendite und den niedrigen Kosten eines Prämiensparvertrages nicht mithalten. Es besteht deshalb schlicht kein Grund für die Verbraucher, einer möglichen Kündigung der Sparkassen durch Annahme renditeärmerer oder risikoreicherer Alternativangebote auszuweichen oder zuvorzukommen“, erläutert Erk Schaarschmidt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Zusätzlich droht Gefahr, wenn die Sparer dann auch noch pauschal den Verzicht auf Ansprüche aus ihrem bisherigen Vertrag erklären sollen“, so der Verbraucherschützer weiter.

Wer einen Prämiensparvertrag hat, sollte an diesem so lange wie möglich festhalten. Ist der Vertrag ungekündigt und erhält der Verbraucher ein Alternativangebot, ist es empfehlenswert, sich unabhängig zu diesem Angebot beraten zu lassen. Häufig ist es sinnvoller, die Kündigung des Vertrages abzuwarten. Dann können die Betroffenen überlegen, wie sie ihr Geld anderweitig anlegen oder ob sie die Kündigung und die korrekte Zinsberechnung rechtlich prüfen lassen. Gehen Prämiensparer auf Alternativangebote ein, so sollten sie darauf achten, welchen Inhalt die Kontoauflösungserklärung enthält. Ein Deal mit der Sparkasse, der die Zinsanpassungsansprüche bei Prämiensparverträgen ausschließt, ist im Regelfall nur eins: ein gutes Geschäft für die Sparkasse.

Wer sich zur Zinsanpassung seines Prämiensparvertrages beraten lassen möchte, kann sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:

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  • Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/terminbuchung,
  • E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung

Nachrichtenquelle: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/57370


 

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