Grafik des geplanten Neubaus (Foto: Urheberrecht "Krieger Architekten")

Wittlich

Diese Kosten hätten vermieden werden können. Offensichtlich waren die Verantwortlichen des Bürgerbegehrens, allen voran der Initiator Jörg Krames, juristisch unzureichend beraten, als sie entschieden haben das von ihnen eingeleitete Bürgerbegehren gerichtlich durchzusetzen. Die Verwaltung hatte im Vorfeld mehrmals darauf hingewiesen, dass die von der BI gestellte Forderung nicht umsetzbar sei. Auch zeigten sich die Vertreter der BI zu keinem Zeitpunkt in irgendeine Richtung kompromissbereit. So kam es letztendlich zu dem jetzt vorliegenden Ergebnis. Als Fazit bleibt nur die Feststellung, dass die durch die BI verursachten zeitlichen Verzögerungen im Projektablauf zu erheblichen Kostensteigerungen geführt haben.

Werbung

Der vor dem Bürgerbegehren „Rettet das Wittlicher Freibad“ erstellte Rahmenterminplan sah für das Projekt „Vitelliusbad“ nach der Ausführungsplanung, der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung und der Auftragserteilung einen Baubeginn im Januar 2020 und eine Inbetriebnahme des neuen Hallenbades im September 2022 vor.

Nach der Unterbrechungsphase, die durch die Eingabe der BI verursacht wurde, hat sich ein möglicher Baubeginn um zwei Jahre verzögert. Diese lange Phase der Ausführungsplanung und Ausschreibungsvorbereitungen ist insbesondere dem Umstand geschuldet, dass hierzu noch das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier zur formellen Zurückweisung des Bürgerbegehrens abzuwarten war.
Somit müssen zwischen den ursprünglich zugrunde gelegten Kostenberechnungen und den vorgenannten Terminen zur Angebotskalkulation noch einmal etwa 1,5 Jahre mit zuletzt extremen Preissteigerungen im Bausektor budgeterhöhend bewertet werden. Die im Rahmen der Corona-Pandemie eingetretenen Preissteigerungen haben teilweise dazu geführt, dass Ausschreibungen im zweiten Quartal 2021 vollständig ausgesetzt werden mussten, weil Angebote für einzelne Gewerke bis zu 80 Prozent teurer als zuvor kalkuliert eingereicht wurden. Diese Situation hat sich zwar im ersten Quartal 2021 wieder etwas entspannt, das Preisniveau bei Bauleistungen – insbesondere bei Sonderbauten wie Schwimmbädern – liegt jedoch etwa 20-25 Prozent über den Preisen aus 2020. Für 2022 ist aktuell nicht mit einer Entspannung dieser Situation zu rechnen.

Hätte das Projekt nach der ursprünglichen Terminplanung durchgeführt werden können, wäre die Stadt Wittlich zumindest der letzten erheblichen Preissteigerung zuvorgekommen. Rechnerisch ergeben sich aktuell bei nur 10 Prozent Preissteigerung Mehrkosten in Höhe von rund 1,5 Millionen EURO. Die weitere Entwicklung der Preise für 2022 sowie 2023 ist derzeit nur schwer einzuschätzen.
Hierbei unbeachtet bleibt die Tatsache, dass die pandemiebedingten Schließungszeiten und Betriebseinschränkungen im Vitelliusbad nach der ursprünglichen Planung genau in der Bauzeit gelegen hätten und die Ertragsdefizite hierdurch hätten vermieden werden können.

Darüber hinaus hatte die Verwaltung auf Grund der Eingabe der BI ein weiteres Gutachten über den Zustand des Freibades und eine alternative Planung unter Integration der vorhandenen Freibadbecken erstellen lassen, über die der Stadtrat in seiner Sitzung am 2. Juli 2020 beschlossen hatte. Das zusätzliche Gutachten sowie die beauftragte Alternativplanung haben Kosten in Höhe von rund 125.000 EURO verursacht.

Nicht unerwähnt bleiben darf die Tatsache, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ein Bürgerbegehren neben den kommunalen Organen als „Quasi-Organ“ rechtlich anerkannt wird. Daraus folgt, dass dem Bürgerbegehren und damit der Bürgerinitiative (BI) wie allen anderen Organen oder Teilorganen einer Kommune ein Kostenerstattungsanspruch für die der BI entstandenen Verfahrenskosten zukommt. Die Stadt Wittlich wird daher der BI die entstandenen Kosten des Gerichtsverfahrens in Höhe von insgesamt 3.665,95 EURO erstatten.

Inzwischen hat Jörg Krames als Vertreter der BI mitgeteilt, dass ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim zuständigen Verwaltungsgericht gestellt wurde. Mit diesem rechtlich nicht zu beanstandenden Schritt verursacht die BI jedoch bewusst weitere zeitliche Verzögerungen im Projektablauf und in der Folge auch weitere, vermeidbare Kostensteigerungen.

Werbung

Presse / 02.11.2021 / stö

error

Gefällt Ihnen diese Seite ? Teilen Sie sie mit Ihren Freunden !