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Entsprechend einem Beschluss des Kreistages wurde ein zweistufiges Verfahren zur Verteilung von Spendenmitteln an von der Unwetterkatastrophe betroffene private Haushalte entwickelt.

In einer ersten Stufe werden für einen Haushaltsvorstand 1.500 € und für jede weitere im Haushalt lebende Person 500 € gewährt. Es werden jedoch nur Schäden berücksichtigt, die nach Gegenrechnung von sofortigen Versicherungsleistungen den Betrag von 10.000 € übersteigen.

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In einer weiteren Stufe können die Antragsteller aufgrund einer besonderen Betroffenheit eine Härtefallprüfung beantragen, die eine besondere Bedürftigkeit voraussetzt.

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.09.2021 beschlossen, das entsprechende Antragsverfahren bis zum 24. September 2021 zu verlängern. Darüber hinaus hat er Kriterien festgelegt, anhand derer die besondere Bedürftigkeit ermittelt werden soll. So wird grundsätzlich die Summe des zu versteuernden Jahreseinkommens 2019 des Haushaltsvorstandes und im Haushalt lebender weiterer erwachsener Personen ermittelt. Verwertbares Vermögen ist zur Schadensminderung einzusetzen. Ein Barvermögen bis zu 10.000 € bleibt unberücksichtigt.

Die Schadenssumme ist durch vorhandene Gutachten, Kostenvoranschläge oder nachvollziehbare Schätzungen zu belegen. Im Falle der Kostenschätzung erfolgt eine Plausibilitätsprüfung vor Ort. Das Einkommen wird durch Vorlage des Jahressteuerbescheids, des Rentenbescheids oder vergleichbar nachgewiesen. Es sind Angaben über Vermögenswerte zu machen und auf Anforderung nachzuweisen. Ziel ist, dass nur wirklich Bedürftige in den Genuss von Spendenmitteln kommen sollen. Darüber hinaus ist das Wiederaufbauprogramm von Bund und Ländern in Vorbereitung, welches weitergehende Schäden abdecken wird.

Diejenigen, die bis zum 24. September 2021 über den Antrag auf Gewährung von Spendenmittel hinaus eine Härtefallprüfung beantragen, erhalten in der Folge ein spezielles Formular, womit die Voraussetzungen abgefragt werden.

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Das Antragsformular für die Gewährung von Nothilfen aus Spendenmitteln steht weiterhin unter www.bernkastel-wittlich.de/fluthilfe zur Verfügung.


 

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