Symbolfoto

Am Sonntag, 26. September 2021, findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Der Landkreis Bernkastel-Wittlich bildet bei dieser Wahl keinen eigenen Wahlkreis, sondern ist auf zwei Wahlkreise aufgeteilt.

Der Wahlkreis 200 – Mosel/Rhein-Hunsrück umfasst vom Landkreis Bernkastel-Wittlich die verbandsfreie Gemeinde Morbach, VG Bernkastel-Kues, VG Thalfang am Erbeskopf und von der VG Traben-Trarbach die Ortsgemeinden Burg (Mosel), Enkirch, Irmenach, Lötzbeuren, Starkenburg und Traben-Trarbach.

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Der Wahlkreis 202 – Bitburg umfasst vom Landkreis Bernkastel-Wittlich die verbandsfreie Gemeinde Wittlich, die VG Wittlich-Land und von der VG Traben-Trarbach die Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel, Diefenbach, Flußbach, Hontheim, Kinderbeuern, Kinheim, Kröv, Reil und Willwerscheid.

Bei der Bundestagswahl verfügen die Wähler über zwei Stimmen. Die Erststimme entscheidet dabei über das Direktmandat im jeweiligen Wahlkreis. Entsprechend der Wahlkreiseinteilung werden insgesamt 299 Direktmandate über die Erststimme vergeben. Die Kandidaten, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen auf sich vereinigen können, ziehen in den Deutschen Bundestag ein. Mit der Zweitstimme wird dagegen unmittelbar Einfluss auf die spätere Zusammensetzung des Deutschen Bundestages genommen, da diese für die Berechnung der Sitzverteilung maßgeblich ist. Musterstimmzettel der Wahlkreise 200 und 202 finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises Bernkastel-Wittlich unter www.bernkastel-wittlich.de/bundestagswahl2021.

Es wird ein sehr hoher Briefwahlanteil erwartet. Sofern Bürger ihre Stimmen im Rahmen der Briefwahl abgeben möchten, ist der Wahlbrief so rechtzeitig zu versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbrief angegebenen Empfänger eingeht. Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 23. September 2021), bei entfernt liegenden Orten noch früher, bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Die Versendung durch die Deutsche Post AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. Wird eine besondere Beförderungsform gewünscht, so muss das dafür fällige – zusätzliche – Leistungsentgelt entrichtet werden.

Ort und Zeitpunkt des Zusammentritts der bei den Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden gebildeten Briefwahlvorstände zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse entnehmen Sie bitte den Wahlbekanntmachungen in den Bekanntmachungsorganen der für Sie zuständigen Verbandsgemeinde bzw. verbandsfreien Gemeinde.

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Informationen rund um die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag sind auf den Internetseiten des Landes- bzw. Bundeswahlleiters zu finden.


 

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