Symbolfoto

Bernkastel-Wittlich

Um die Auswirkungen des Ukrainekrieges auf die Landwirtschaft abzumildern und einen Beitrag zur Futterversorgung zu leisten, wurde für das Jahr 2022 entschieden, dass brachliegende Flächen ab dem 1. Juli 2022 durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden dürfen.

Werbung

Flächen mit Zwischenfruchtanbau (ÖVF) oder Gründecke nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 dürfen im Jahr 2022 durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden.

Macht ein Betrieb hiervon Gebrauch, hat er die betroffenen Flächen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bis zum 15. September 2022 mitzuteilen. Der Vordruck wird auf Anforderung zugesandt beziehungsweise ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.Bernkastel-Wittlich.de unter dem Suchbegriff E-Antrag zu finden.

Werbung

Weitere Auskunft erteilt: Silvia Streit, Tel.: 06571 14-2415, E-Mail: Silvia.Streit@Bernkastel-Wittlich.de.


 

error

Gefällt Ihnen diese Seite ? Teilen Sie sie mit Ihren Freunden !