Wittlich

Die Corona-Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Selbständige. Ziel ist die Auswirkungen von Umsatzrückgängen während der Corona-Krise abzumildern.

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Am 9. Oktober 2020 endete die Antragsfrist für die in der ersten Phase bereitgestellten Mittel zur Überbrückung der Monate Juni bis August. In der zweiten Phase wird es möglich sein, Überbrückungshilfe für die Monate September bis Dezember 2020 zu beantragen. Auch hier wird es wieder ein zweistufiges Antragsverfahren geben, bei dem die Anträge auf elektronischem Wege vom Steuerberater beziehungsweise Wirtschaftsprüfer übermittelt werden. Eine Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mitte Oktober möglich.

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Weitere Informationen finden Interessierte unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Ansprechpartner in der Kreisverwaltung ist Matthias Denis, Tel.: 06571 14-2494, E-Mail: Matthias.Denis@bernkastel-wittlich.de.


 

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