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Wittlich

Seit Jahresbeginn wird im Wohngeldgesetz ein Entlastungsbetrag für Heizkosten eingeführt. Dieser Betrag wird als Pauschale zu der zu berücksichtigenden Miete gewährt. Er richtet sich nach der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen. Der Entlastungsbetrag beträgt für eine Person 14,40 €, für zwei Personen 18,60 €, für drei Personen 22,20 €, für vier Personen 25,80 €, für fünf Personen 29,40 € und für jede weitere Person 3,60 €.

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Das Team der Wohngeldstelle der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich berät gerne telefonisch oder per E-Mail und führt Probeberechnungen zur Ermittlung eines etwaigen Wohngeldanspruches durch. Alle Haushalte, denen Wohngeld über den 1. Januar 2021 hinaus bewilligt war, erhalten automatisch einen neuen Bescheid für die Zeit ab 1. Januar 2021 mit dem neuen höheren Wohngeldbetrag.

Ansprechpartner sind für den

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  • Buchstabenbereich A – Gr Lorena de la Fuente Briones, Tel.: 06571 14-2206, E-Mail: Lorena.delaFuenteBriones@Bernkastel-Wittlich.de, erreichbar Montag bis Freitag,
  • für den Buchstabenbereich: Gs – La Sonja Thömmes, Tel.: 06571 14-2277, E-Mail: Sonja.Thoemmes@Bernkastel-Wittlich.de, erreichbar: Montag und Mittwoch,
  • für den Buchstabenbereich Lb – Nd Carmen Lässer, Tel.: 06571 14-2406, E-Mail: Carmen.Laesser@Bernkastel-Wittlich.de, erreichbar: Mittwoch und Donnerstag und
  • für den Buchstabenbereich: Ne – Z Julia Petry, Tel:. 06571 14-2382, E-Mail: Julia.Petry@Bernkastel-Wittlich.de, erreichbar: Montag bis Freitag.

Weitere Informationen über die Miethöchstbeträge und die Einkommensgrenzen finden Interessierte auf der Internet-Seite der Kreisverwaltung www.Bernkastel-Wittlich.de unter dem Suchbegriff Wohngeld.


 

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