Grafik: Stadt Wittlich

Wittlich

Aktuell wurde die Überbrückungshilfe III erweitert und aufgestockt. Die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III wurde auf bis zu 1,5 Mio. Euro pro Unternehmen erhöht. Zukünftig gibt es außerdem nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum.

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Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das heißt: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten direkter oder indirekter Betroffenheit.

Die Förderhöchstgrenze wird auf bis zu 1,5 Mio. Euro pro Fördermonat (bisher vorgesehen 200.000 bzw. 500.000 Euro) innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts angehoben. Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021. Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Sie sind bis zu einer Höhe von 100.000 Euro statt bislang vorgesehen 50.000 Euro möglich.

Weiterer Kostenpositionen werden anerkannt. Für Einzelhändler werden Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt; Investitionen für bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, wie z.B. Investitionen in den Aufbau und Erweiterung eines Online-Shops.

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Weiter Informationen erhalten Interessierte unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.


 

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