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Wittlich

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich weist darauf hin, dass Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere, wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Equiden (Pferde, Esel etc.), Kameliden, Bienen, Geflügel, Fische in Aquakulturen oder Gatterwild halten möchten, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt unter Angabe des Namens, der Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes anzuzeigen haben.

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Auch wesentliche Änderungen (auch Adressänderungen) oder Aufgabe der Tierhaltung sind unverzüglich mitzuteilen. Hierbei wird nicht unterschieden, ob es sich um eine gewerbsmäßige Haltung handelt oder um Hobbytiere. Auch gibt es keine Abhängigkeit von der Tierzahl.

Den Antrag zur Anzeige/ Änderungsanzeige einer Tierhaltung finden Tierhalter auf der Internetseite www.bernkastel-wittlich.de Den ausgefüllten Antrag können sie entweder per Post an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich oder an die E-Mail-Adresse veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de senden.

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Die Meldung an die Kreisverwaltung ersetzt nicht die Meldung an die Tierseuchenkasse. Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen müssen weiter online oder schriftlich über den Landeskontrollverband (LKV) ins Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) gemeldet werden.


 

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