Bitburg (ots)

Seit Montag dieser Woche gelten die Bestimmungen der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, die weitere einschneidende Regelungen für das öffentliche Leben beinhalten. Diesen Ge- und Verboten vorangestellt ist der dringende Appell an die Bevölkerung, sich auch in der privaten Lebensgestaltung möglichst an die infektionsreduzierenden Regelungen zur Eindämmung der Pandemie zu halten.

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Bereits am Montagabend, kurz vor Mitternacht, meldete ein um seine Gesundheit besorgter Bürger eine Ruhestörung durch extrem laute Musik aus einem Anwesen im Bitburger Norden. Die eingesetzten Polizeibeamten stellten schon bei der Anfahrt eine lautstarke Beschallung bis in die umliegenden Straßenzüge fest. Augenscheinlich wurde in dem betreffenden Anwesen eine private Party mit mehreren Personen gefeiert. Insgesamt konnten 10 Personen aus mehreren Hausständen auf engstem Raum festgestellt werden, die unbeschwert eine Geburtstagsparty feierten. Weder Abstände noch Hygieneregeln wurden eingehalten. Die Wohnung war den Beamten bereits aus einem ähnlich gelagerten Fall aus der Vorwoche bekannt. Die Feierlichkeiten wurden auf der Basis des allgemeinen Polizeirechts zur Gefahrenabwehr aufgelöst.

“Auch im Privaten stattfindende Veranstaltungen bergen, wenn sie wie diese in Bitburg abgehalten werden, ein hohes Infektionsrisiko für Unbeteiligte, da die unvorsichtigen und ungeschützten Teilnehmer sich infizieren und das Virus so weiterverbreiten können”, stellt der Leiter der Polizeiinspektion Bitburg, Polizeioberrat Christian Hamm, klar.

Die Polizei wird auch zukünftig derartigen Hinweisen aus der Bevölkerung sowie eigenen Feststellungen nachgehen, das Gefahrenpotential in jedem Einzelfall bewerten und Zusammenkünfte erforderlichenfalls konsequent auflösen.

Selbst wenn die Beachtung von in der Öffentlichkeit geltenden Vorschriften sich auf diese Weise sehr auf die private Lebensgestaltung auswirkt, appelliert die Polizei daran, Verantwortung auch für die Mitmenschen zu übernehmen und sich solidarisch zu verhalten. Jede*r Einzelne trägt durch sein individuelles und coronakonformes Verhalten dazu bei, die Dynamik des Infektionsgeschehens nachhaltig abzuschwächen.

Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter: https://corona.rlp.de/

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Bitburg

Ansprechpartnerin: PK’in Kretz
Telefon: 06561-96850
www.polizei.rlp.de/pi.bitburg
pibitburg@polizei.rlp.de


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