Symbolbild

Wittlich

Das aktuelle Infektionsgeschehen macht es notwendig, die gesellschaftlichen Kontakte noch stärker zu reduzieren, weil die bisher getroffenen Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in den vergangenen Wochen sich als nicht ausreichend erwiesen haben.

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Mit weiteren Kontakteinschränkungen und Einschnitten auch bei Wirtschaft und Handel sowie im privaten Umfeld – wie von der Ministerpräsidentenkonferenz am 13.12.2020 beschlossen –soll die Anzahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden. Daher beteiligen sich auch die Kommunalverwaltungen an dieser Strategie der konsequenten Kontaktreduktion.

In dem Zeitraum vom 28. bis zum 30. Dezember 2020 bleiben die Kreisverwaltung und die Verbandsgemeindeverwaltungen sowie die Gemeindeverwaltung Morbach und die Stadtverwaltung Wittlich demnach grundsätzlich geschlossen. Ein Notdienst für unaufschiebbare Verwaltungsleistungen wird für die Bereiche des Zulassungsdienstes, des Standesamtswesens sowie der Wahlämter eingerichtet.

So sind die Zulassungsstellen in Wittlich, Bernkastel-Kues und Morbach an den genannten Tagen von jeweils 8.30 Uhr bis 12 Uhr nach entsprechender vorheriger Terminvereinbarung geöffnet.

Zudem sind in den Verbandsgemeindeverwaltungen, der Stadtverwaltung Wittlich und der Gemeindeverwaltung Morbach die Standesämter und die Wahlämter jeweils von 8.30 Uhr bis 12 Uhr geöffnet.

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Das Gesundheitsamt und die Ordnungsbehörden werden natürlich auch „zwischen den Jahren“ mit der Bekämpfung der Pandemie befasst sein.


 

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