Symbolfoto Corona

Wittlich

Dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist das positive Labor-Ergebnis eines auf COVID-19 getesteten Schlachthofmitarbeiters mitgeteilt worden. Bei dem Mitarbeiter des in der Kreisstadt Wittlich gelegenen Schlachthofs handelt es sich um einen EU-Bürger, der sich nach seiner Rückkehr aus dem Heimaturlaub einer vom Arbeitgeber veranlassten Testung unterzogen hat. Das Gesundheitsamt hat nach Bekanntwerden der Infektion alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen.

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Hierzu zählt neben der häuslichen Absonderung des Infizierten und seiner drei Mitbewohner als Kontaktpersonen der Kategorie 1 auch die Anordnung anlassbezogener Testungen im Umfeld des Infizierten entsprechend dem Testkonzept des Landes Rheinland-Pfalz. Da sich der betroffene Mitarbeiter zusammen mit den drei weiteren eingereisten Kollegen in einer nach § 19 Abs. 6 der 8. Corona-Bekämpfungs-Verordnung vorgeschriebenen häuslichen Quarantäne befand und das Unternehmen betriebsintern präventiv verschiedenste Hygienemaßnahmen ergriffen hat, besteht Hoffnung, dass aus dem Einzelfall kein größeres Infektionsgeschehen innerhalb des Betriebs erwächst. Genaueres wird man Anfang kommender Woche abschätzen können, wenn die Ergebnisse der Testungen vorliegen werden.

Näheres zum Sachverhalt kann der u. a. Pressemitteilung des Unternehmens entnommen werden.


Erläuterung:

In § 19 Abs. 6 der 8. Corona-Bekämpfungs-Verordnung ist folgende Regelung getroffen:

„(6) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für Personen, die zum Zwecke einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme in das Bundesgebiet unabhängig vom Herkunftsland einreisen mit der Maßgabe, dass am Ort ihrer Unterbringung und ihrer Tätigkeit in den ersten 14 Tagen nach ihrer Einreise gruppenbezogen besondere betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe ergriffen werden müssen. Der Arbeitgeber zeigt die Arbeitsaufnahme vor ihrem Beginn bei der zuständigen Behörde an und dokumentiert die ergriffenen Maßnahmen nach Satz 1. Die zuständige Behörde hat die Einhaltung zu überprüfen. Zimmer dürfen nur mit höchstens der halben sonst üblichen Belegungskapazität belegt werden; diese Einschränkung gilt nicht für Familien.“


Pressemitteilung:

Am Nachmittag des 04.06.2020 wurde erstmalig ein Mitarbeiter des Wittlicher Schlachthofs positiv auf Covid-19 getestet. Der Mann war zuvor zwei Wochen in Urlaub in Rumänien. Er kam mit drei weiteren Mitarbeitern am Pfingstwochenende gemeinsam wieder zurück nach Wittlich und hat sich am 02.06.2020 einem präventiven Test im Rahmen des Corona-Schutzkonzepts des Unternehmens unterzogen. Die vier Mitarbeiter haben seitdem zusammen in einer sog. Quarantäne-Wohnung in Wittlich gewohnt.

Die drei anderen Mitbewohner wurden negativ getestet, sie müssen sich aber am kommenden Montag einer erneuten Corona-Testung unterziehen. Alle vier Personen sind von der Arbeit frei gestellt und werden bis zum Ende der behördlich angeordneten Quarantäne in zwei unterschiedlichen Wohnungen untergebracht. Keiner der Mitarbeiter zeigt Symptome. Gemäß dem Testkonzept des Landes Rheinland-Pfalz wird nun auch das zu ermittelnde Umfeld der Person untersucht.

Das Unternehmen SIMON-Fleisch hatte in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und in der Folge im Benehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie bereits Mitte März 2020 ein Schutzkonzept zur Eindämmung des Corona-Virus erarbeitet. Entsprechend der geänderten Risiko- und Erkenntnislage wurde dieses Konzept ständig angepasst. Das Schutzkonzept umfasste eine Vielzahl von Maßnahmen, u. a. das durchgehende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von allen Mitarbeitern während der Arbeit, Einschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs auf dem Betriebsgelände und vorsorgliche Testungen auf das Virus.

Im Zuge der allgemeinen Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen, der schrittweisen Öffnung der Grenzen in der EU und den damit verbundenen Urlaubsfahrten der Mitarbeiter mussten in den vergangenen Wochen diverse erhebliche Anpassungen am Schutzkonzept des Unternehmens vorgenommen werden.  Aktuell werden vorsorglich alle neuen Mitarbeiter und Rückkehrer aus dem Urlaub, die sich zuvor länger als 48 Stunden in einem Land der europäischen Union sowie den Ländern Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island aufgehalten haben, nach ihrer Ankunft in Wittlich zwei Mal auf das Corona-Virus getestet. Die Testungen erfolgen unmittelbar nach der Einreise sowie 14 Tage nach der ersten Testung. In der Zwischenzeit wohnen die betreffenden Mitarbeiter gruppenbezogen in sog. Quarantänewohnungen. Bei einer solchen routinemäßigen Testung wurde der zuvor beschriebene Mitarbeiter positiv getestet. Die Kosten für diese freiwilligen Tests trägt das Unternehmen.


Statement der Geschäftsleitung:

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Dr. Bernhard J. Simon, einer der Geschäftsführer von SIMON-Fleisch, zeigt sich erleichtert, dass das in den vergangenen Monaten entwickelte Schutzkonzept nach derzeitigem Stand greift: „Natürlich hofft jedes Unternehmen, möglichst lange von einem positiven Covid-19 Fall verschont zu bleiben. Es war jedoch bei einer Belegschaft von über 500 Personen abzusehen, dass im Zug der aktuellen schrittweisen Wiederaufnahme des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in Europa, irgendwann sich ein Mitarbeiter mit Covid-19 Virus infiziert. Wir hoffen nun, dass unser gemeinsam mit der Kreisverwaltung entwickeltes Schutzkonzept wie geplant funktioniert und diese Infektion des Mitarbeiters ein Einzelfall bleibt.“


 

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