Symbolbild Fahrkarten

Wittlich

Schüler von Schulen im Landkreis Bernkastel-Wittlich, die für das Schuljahr 2020/21 erstmalig oder andere Fahrkarten benötigen, sollten dies schnellstmöglich, spätestens bis 26. Juni 2020 online erledigen. Die entsprechenden Anträge finden sie auf der Internetseite www.bernkastel-wittlich.de unter dem Stichwort Schülerbeförderung.

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Fahrkarten sind nur zu beantragen, wenn ein Kind im nächsten Schuljahr die 1. oder 5. Klasse besucht, ein Umzug oder Schulwechsel stattfindet oder das BVJ, Berufsfachschule I oder Berufsfachschule II besucht wird.

Für Schüler der Sekundarstufe II oder der Höheren Berufsfachschulen (11. – 13. Klasse) ist die Übernahme der Fahrtkosten vom Einkommen abhängig. Die Einkommensgrenze (Gesamtbetrag der Einkünfte) beträgt für Schülerinnen und Schüler im Haushalt beider Eltern: 26.500 Euro, im Haushalt eines Elternteils: 22.750 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 3.750 Euro. Wer über der Einkommensgrenze liegt, muss die Fahrkarten beim jeweiligen Verkehrsunternehmen selbst beantragt werden.

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Bei Rückfragen stehen Günter Zimmer, Tel: 06571 14-2356, und Kathrin Willems 06571 14-2319 von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zur Verfügung.


 

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