Foto: Kreisverwaltung BKS-WIL

Wittlich

Zum Internationalen Tag „Nein zu Gewalt an Frauen und Mädchen“ am 25. November 2020 wurde an der Kreisverwaltung in Wittlich die Fahne „Frei leben“ gehisst. Die Fahne „Frei leben“ gilt als Mahnung das Thema Gewalt in engen sozialen Beziehungen und Gewalt gegen Frauen als öffentliches Thema wahrzunehmen, es aus der Tabu-Zone herauszuholen und sich explizit gegen Gewalt zu positionieren.

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In ihrer kurzen Ansprache zitierte die Gleichstellungsbeauftragte, Gabriele Kretz, Holger Münch, den Präsidenten des Bundeskriminalamtes: „Gewalt in Partnerschaften äußert sich als Stalking, Bedrohung, sexueller Übergriff, Körperverletzung, Vergewaltigung bis hin zu Mord und Totschlag. Sowohl psychisch als auch physisch ausgeübte Gewalt hinterlässt tiefe Wunden bei den Opfern. Partnerschaftsgewalt findet meist hinter geschlossenen Haustüren – im Verborgenen – statt; die Opfer werden nicht bemerkt oder trauen sich nicht, aus Angst vor den Konsequenzen, Anzeige zu erstatten. Allein im Hellfeld verzeichnen wir 2019 über 141.000 Männer und Frauen, die Opfer von Partnerschaftsgewalt geworden sind.

Es ist jedoch von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen. Partnerschaftsgewalt darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Neben der täglichen Arbeit der Strafverfolgungsbehörden kommt vor allem den vielen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen eine große Bedeutung zu, die den Opfern mit ihren Hilfsangeboten zur Seite stehen. Letztlich ist auch jeder Einzelne von uns dazu aufgefordert, die Augen vor der Partnerschaftsgewalt nicht zu verschließen und sie zu ahnden, wenn immer wir sie bemerken.“

Strafverfolgung und die Versorgung der Opfer sind wichtig, deshalb wurde die Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung nach Sexualstraftat im Krankenhaus in Wittlich etabliert. Näheres ist unter www.vertrauliche-Spurensicherung-Wittlich.de nachzulesen.

Eine Maßnahme, die auch die Istanbul-Konvention an die Vertragsstaaten verlangt. Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie schafft verbindliche Rechtsnormen und benennt Gewalt an Frauen als Menschenrechtsverletzung. Der Völkerrechtsvertrag wurde 2011 ausgearbeitet und trat 2014 in Kraft.

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Für Deutschland trat er nach Zeichnung und Ratifizierung erst im Februar 2018 in Kraft. Die Staaten verpflichten sich geeignete Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt zu ergreifen. Voraussetzung dafür ist das Ausmaß und die Dimension von Partnerschaftsgewalt benannt wird und zum öffentlichen Thema, zu einem gesamtgesellschaftlichen Thema wird. In einem zweiten Schritt sind ressortübergreifend geeignete Maßnahmen zu entwickeln, damit alle Menschen gemäß dem Motto der Fahne „Frei leben“ frei von Gewalt leben können.


 

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