Wittlich

Was haben die beiden großen Themen Landwirtschaft und Naturschutz miteinander zu tun? Sie können auf Dauer nicht unabhängig voneinander existieren, um uns Menschen eine nachhaltige Lebensweise zu ermöglichen. Was wäre ein Boden ohne Regenwürmer, welche die Bodenfruchtbarkeit erhöhen? Was wäre ohne die vielen Vögel und Fledermäuse, die unerwünschte Schädlinge in Schach halten? Wie wäre die Bestäubung vieler Pflanzen ohne Insekten möglich? Ohne Landwirtschaft gäbe es keine extensiv genutzten artenreichen Grünlandflächen, Ackerbrachen und -säume, die vielen Tier- und Pflanzenarten einen vielfältigen Lebensraum bieten. Durch die Nutzung und Pflege dieser Flächen bieten Landwirte Lebensraum für einige bedrohte Arten, wie zum Beispiel Kiebitz, Braunkehlchen und Zauneidechse.

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Programme des Vertragsnaturschutzes bilden oft das Bindeglied zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Abwechslungsreich genutzte Landwirtschaftsflächen gehören zur historischen Kulturlandschaft und bereichern das Landschaftsbild. Die vertraglich geförderten Pflegeprogramme tragen zur Entwicklung von artenreichen Wiesen und Weiden, Streuobstwiesen und Weinbergshängen, und so zur Erhaltung der Biotop- und Artenvielfalt bei. Mehr zu diesem Thema finden Interessierte im Internet unter www.agrarumwelt.rlp.de.

Um biologische Vielfalt zu erhalten, ist es wichtig, ökologisch hochwertige Biotope individuell zu fördern, fachgerecht zu bewirtschaften und vor Beeinträchtigungen zu schützen. Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere ökologische Wertigkeit haben, sind gesetzlich geschützt. Ziel dieser nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützten Biotope ist der Erhalt von Lebensstätten und Lebensgemeinschaften seltener, in ihrem Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Auch weitere schützenswerte Biotope sind in einem Biotopkataster erfasst.

Eine Form der Beeinträchtigung dieser Bereiche könnte beispielsweise durch die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen erfolgen. Die genauen Auswirkungen von veränderten Lebensformen ist noch nicht genau geklärt. Verunreinigung von Futtermitteln sowie Saat- und Erntegut sollen vermieden werden. Deshalb sind gemäß dem Landesnaturschutzgesetz die Freisetzung von genetisch veränderten Organismen und der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen innerhalb bestimmter Gebiete verboten. Dies gilt für Naturschutzgebiete, Nationalparke und Natura 2000-Gebiete sowie in einem 3000 Meter breiten Pufferbereich um solche Schutzgebiete.

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Doch wo liegen in Rheinland-Pfalz all diese Flächen und woher bekommt man die wichtigen Informationen zu ihnen? Das Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP) stellt eine breitgefächerte Online-Datenbank mit Informationen zu unterschiedlichen Schwerpunkten zum Thema Natur- und Umweltschutz dar, die kostenfrei für jeden zugänglich ist. Die erfassten Naturschutzdaten in Rheinland-Pfalz sind dort als digitale Geo- und Sachdaten gespeichert und abrufbar. Biotopkartierte Flächen, gesetzlich geschützte Biotope, von gentechnisch veränderten Organismen freizuhaltende Gebiete und vieles mehr, sind hier mit einem Mausklick abrufbar: Die Karten und Informationen finden Sie im Internet unter http://map1.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php. Bei Fragen steht Desiree Berg von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Tel: 06571 14-2466, Fax: 06571/14-42466, E-Mail: Desiree.Berg@Bernkastel-Wittlich.de gerne zur Verfügung.


 

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