Kreishaus Bernkastel-Wittlich in Wittlich<br> eigenes Foto eigenes Foto

Wittlich

Die Zulassung von Fahrzeugen ist das meist genutzte Verwaltungsverfahren in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Im Jahr 2019 wurden rund 112.000 An-, Um und Abmeldungen in den Zulassungsstellen in Wittlich, Bernkastel-Kues und Morbach durchgeführt. Bisher war dies für die Bürger meist mit einem Gang zur Verwaltung oder der Beauftragung eines Zulassungsdienstes verbunden. Seit Oktober 2019 können sie Fahrzeuge nun auch online an-, ab- oder ummelden.

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Ohne jegliche Wartezeit können sie das Verfahren von zu Hause aus durchführen. Die Fahrt zur Zulassungsstelle ist nicht erforderlich. Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung wird eine Um- und Abmeldung sowie komplette Neuzulassung über Zulassungsbezirke hinweg online möglich. Das heißt, ein Fahrzeughalter kann beispielsweise von Mainz aus sein Auto in Wittlich anmelden.

„Gerade in der Corona-Zeit wird die internetbasierte Zulassung vermehrt genutzt“, berichtet die Leiterin des Fachbereichs Verkehr und Zulassung bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Renate Kemmer. Doch wie funktioniert die Anmeldung eines neuen Pkw? Der Antragsteller identifiziert sich zunächst mit seinem Personalausweis und gibt die notwendigen Daten zum Fahrzeug in das Portal ein. Dafür benötigt er einen modernen Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion, ein Smartphone mit dem installierten Programm „Ausweisapp2“ oder wahlweise ein Ausweislesegerät. Nach einer Überprüfung der Daten wird vollständig automatisiert eine Zulassungsentscheidung getroffen, die noch im selben Moment im Portal der antragstellenden Person abgerufen werden kann.

Je nach Verfahren gibt das Portal die Bestätigung der Abmeldung oder einen Zulassungsbescheid aus. Mit Abruf dieser Dokumente sind die Abmeldung beziehungsweise die Umschreibung des Fahrzeugs wirksam und abgeschlossen. Im Falle einer Umschreibung kann man nach der Anmeldung sogar gleich losfahren. Eine manuelle Schlussprüfung sowie eine Entscheidung über den internetbasierten Antrag durch Mitarbeiter der Zulassungsbehörde erfolgt nur bei einer Neu- oder Wiederzulassung von Fahrzeugen sowie bei einem Kennzeichenwechsel. Die entsprechenden Unterlagen werden dann per Post übersandt.

Die Verordnung gilt vorerst ausschließlich für private Fahrzeughalter. Zulassungen auf Unternehmen sind in diese Umsetzungsstufe des internetbasierten Kfz-Verfahrens noch nicht integriert – die Planungen hierzu sind jedoch bereits am Laufen.

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Renate Kemmer empfiehlt allen Interessierten einfach mal reinzuschnuppern und sich über das Verfahren zu informieren. „Das „iKfz-Verfahren“ ist ein Musterbeispiel für die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung und in vielerlei Hinsicht ein Vorzeigeprojekt des eGovernment“, so Kemmer. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat dazu viele Informationen gebündelt unter www.bernkastel-wittlich.de unter dem Stichwort „Internetbasierte Kfz-Zulassung“ bereitgestellt.


 

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