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Wittlich

Das Bundesministerium der Gesundheit hat bestimmt, dass sämtliche Reiserückkehrer aus Risikogebieten verpflichtet sind, sich nach Beendigung der Reise, der zuständigen Behörde als Rückkehrer mit Adresse und Kontaktdaten zu melden, 14 Tage in die häusliche Quarantäne zu begeben, oder alternativ nach Aufforderung ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, das einen negativen Test auf COVID-19 bescheinigt.

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Dieser Test kann im Ausland maximal 48 Stunden vor der Abreise erworben werden, beziehungsweise nach der Rückreise in Deutschland innerhalb der ersten 72 Stunden. Das Attest muss in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Reiserückkehrer aus anderen Ländern, die kein Risikogebiet sind, haben mittlerweile einen Rechtsanspruch auf Durchführung eines Testes innerhalb von 72 Stunden. Die jeweils aktuell gültige Liste der Risikogebiete finden Interessierte unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Reiserückkehrer, die sich testen lassen wollen, melden sich bei den niedergelassenen Ärzten der kassenärztlichen Vereinigung. Diese sind aufgrund der Rechtsverordnung verpflichtet, die Tests durchzuführen, oder zumindest einzuleiten. Vorzulegen sind dabei Nachweise, dass tatsächlich eine Reise stattgefunden hat (Buchungsbestätigung, Platzkarten im Flugzeug oder im Reisebus, Hotelrechnungen oder ähnliches).

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Der Arzt wird dann ein Formular ausstellen. Falls die Testung nicht beim Hausarzt erfolgen kann, kann diese nach vorheriger Anmeldung durch den Arzt auch in der Testentnahmestation der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in der Röntgenstraße in Wittlich durchgeführt werden. Reiserückkehrer ohne Überweisungsformular des Hausarztes können an der Station der Kreisverwaltung nicht getestet werden.


 

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