Symbolbild

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan WW-13-02 Industriegebiet Wengerohr-Süd, 2. Änderung“

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Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

vom 02. Juni bis 07. Juli 2020

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes WW-13-02 Industriegebiet Wengerohr-Süd, 2. Änderung“ gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen. Der Stadtrat hat in gleicher Sitzung dem vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes WW-13-02 Industriegebiet Wengerohr-Süd, 2. Änderung“ zugestimmt und beschlossen, gemäß § 4a Abs.2 BauGB gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen.

Das ca. 37,7 ha große Plangebiet umfasst Teilflächen des Bebauungsplanes WW-13-00 „Industriegebiet Wengerohr-Süd“ an der Brüsselstraße, der Europastraße (t.w.) und der Dr.-Oetker-Straße (t.w.). Der Geltungsbereich ist auf dem nachfolgenden Planausschnitt unmaßstäblich dargestellt.

https://www.news-wittlich.de/wp-content/uploads/2020/05/WW-13-02_Abgrenzung_200515.pdf

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung bestehender Flächenpotentiale im Rahmen einer angemessenen Nachverdichtung.

Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB werden hiermit bekanntgemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt vom 02. Juni bis 07. Juli 2020.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes WW-13-02 Industriegebiet Wengerohr-Süd, 2. Änderung“ mit der Begründung, dem Umweltbericht und dem Fachgutachten kann bei der Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11, Raum 316a, während der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) eingesehen werden. Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung kann der Bebauungsplanvorentwurf auch außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Hierbei besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 07. Juli 2020 vorgebracht werden.

Die Planunterlagen sind während des Zeitraums vom 02. Juni bis 07. Juli 2020 ergänzend auch auf der Internetseite der Stadt Wittlich unter

www.wittlich.de/leben-und-wohnen/bauen-und-umwelt/bauleitplaene.html

sowie über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter

www.geoportal.rlp.de

einsehbar.

Es können nachfolgende umweltbezogene Informationen eingesehen werden:

1. Umweltbericht, Planungsbüro BGH-Plan, Trier, April 2020

u.a. mit folgenden Informationen:

Einleitung (Gegenstand der Umweltprüfung, Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes, gesetzliche Grundlagen), Bestand/ Nutzungen/ Umweltziele/ Schutzgebiete (Bestand und Nutzungsstruktur, Umweltziele aus übergeordneten Planungen, Schutzgebiete), Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (Prognose bei Nichtdurchführung der Planung, Allgemeine Angaben zu den Wirkungen der Planung auf die Umweltschutzgüter, Schutzgut Boden und Fläche, Wasser, Schutzgut Klima/ Luft, Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Schutzgut Landschaftsbild und Erholung, Schutzgut Kultur- und Sachgüter, Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit, Wechselwirkungen), Übersicht Vermeidung, Minderung und Kompensation, Artenschutzrechtliche Beurteilung der Planung (Vorkommen von Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, Vorkommen europäischer Vogelarten), Natura 2000-Gebiete/ FFH-Verträglichkeit, weitere Belange des Umweltschutzes (Vermeidung von Emissionen/ sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern, Nutzung erneuerbarer Energien/ sparsame und effiziente Nutzung von Energie, Erhaltung bestmöglicher Luftqualität in Gebieten mit Immissionsgrenzwerten, Risiken durch Unfälle und Katastrophen, Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete), Alternativenprüfung, zusätzliche Angaben (verwendete technische Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten, Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt, Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen), Kostenschätzung, allgemein verbindliche Zusammenfassung, Quellenverzeichnis.

2. Schalltechnische Untersuchung, Büro Pies, Boppard-Buchholz, 19.03.2020

u.a. mit folgenden Informationen:

Aufgabenstellung, Beschreibung der örtlichen Verhältnisse, vorgesehene Änderungen des Bebauungsplanes, verwendete Unterlagen, Anforderungen, Berechnungsgrundlagen, Beurteilungsgrundlagen, Ausgangsdaten für die Berechnung, Verwendetes Berechnungsprogramm, Ermittlung der flächenbezogenen Schallleistungspegel, Immissionsorte, Ermittlung der bestehenden zulässigen Immissionsanteile, Ermittlung der IFSP zur 2. Änderung des B-Planes, Zusammenfassung.

Wittlich, den 18. Mai 2020

Stadtverwaltung Wittlich

Joachim Rodenkirch

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Bürgermeister

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