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Wittlich

Viele Gruppen nutzen Pfingsten traditionell um gemeinsam zu zelten und zu feiern. Dies wird in diesem Jahr aufgrund der Beschränkungen in der Regel nicht möglich sein. Darauf weist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hin. Es gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen, wonach der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands sowie eines weiteren Hausstandes gestattet ist. Dies gilt auch dann, wenn das Zelten auf privatem Gelände erfolgen soll.

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Ab 27. Mai 2020 sind Veranstaltungen unter freiem Himmel wieder mit bis zu 100 Personen unter Auflagen möglich. Das Pfingstzelten gilt jedoch nicht als Veranstaltung im Sinne der Verordnung. Zudem bleiben Gruppenfreizeiten aufgrund der achten Corona-Bekämpfungsverordnung weiterhin verboten.


 

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