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Wittlich

Mit Beginn des neuen Schulhalbjahres wurden an die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen in der Stadt Wittlich die Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2021/2022 verteilt. Die Stadtverwaltung Wittlich als Schulträger der Wittlicher Grundschulen weist darauf hin, dass die Anträge bis zum 15. März 2021 zu stellen sind.

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Da die Gewährung von Lernmittelfreiheit an Einkommensgrenzen gebunden ist, sind dem Antragsformular Kopien der entsprechenden Nachweise beizulegen. Bei Fragen zur Antragstellung stehen Frau Sylvia Schmitt, Telefon 06571/171161, oder Herr Michael Schmitt, Telefon 06571/171160, gerne zur Verfügung.

Dem Antragsformular ist ein Merkblatt beigefügt. Dieses enthält wichtige Informationen über die dem Antrag beizulegenden Nachweise und weitere Angaben, die unbedingt zu beachten sind. Sowohl das Antragsformular als auch das Merkblatt können über die Internetseite https://lmf-online.rlp.de, die auch weitergehende Informationen enthält, aufgerufen werden.

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Nach dem 15. März 2021 eingehende Anträge können nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Unklarheiten über den Schulbesuch bei Kann-Kindern) berücksichtigt werden. Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen (oder erfolgt keine rechtzeitige Antragstellung), können die Schulbücher gegen eine Leihgebühr ausgeliehen werden. Nähere Informationen über dieses Verfahren und die dort zu beachteten Fristen werden rechtzeitig im Mai mitgeteilt.


 

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