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Wittlich

Die Corona-Pandemie bindet derzeit in den kommunalen Gesundheitsämtern alle personellen Kapazitäten. Bund und Länder haben zahlreiche Maßnahmen ergriffen, in den Gesundheitsämtern zusätzliche Personalkapazitäten zu schaffen.

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Daher räumt das Gesundheitsministerium die Möglichkeit ein, die Wahrnehmung vereinzelter Aufgaben auszusetzen. Für das Einschulungsjahr 2020/2021 besteht für die Gesundheitsämter keine Pflicht zu Schuleingangsuntersuchungen. Die Untersuchungen müssen nicht nachgeholt werden. Ausgenommen sind Kinder, deren Eltern eine Zurückstellung beantragt haben.

In diesem Fall bleibt der Termin für die Rückmeldung zur Untersuchung an die Schulen der 31. Mai 2020, kann aber im Einvernehmen mit der Schulleitung um ein paar Tage variieren. Die Pflicht der Gesundheitsämter zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird ausgesetzt. Ausgenommen sind Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder offensichtlicher Beeinträchtigung des Sehens oder Hörens.

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Infolge dieser Regelungen wird in Kauf genommen, dass auch den mit dem Masern-Schutzgesetz geschaffenen Anforderungen nicht wie vorgesehen nachgekommen werden kann.


 

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