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Wittlich

Die Servicestelle freiwilliges Engagement der Kreisverwaltung informiert, dass in Rheinland-Pfalz ein Hilfsprogramm für Vereine zur Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Corona-Pandemie aufgelegt wurde. Mit diesem Programm soll von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Vereinen und anderen gemeinnützig anerkannten Organisationen in Rheinland-Pfalz finanzielle Hilfe geboten werden.

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Antragsteller müssen als gemeinnützig anerkannt sein und dürfen erst nach dem 11. März 2020 durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sein. Vereine können Soforthilfen aus diesem Programm für folgenden Ausgaben beantragen: Miet- und Pachtkosten, Betriebskosten wie Wasser, Strom, Gas, Heizung und weitere Nebenkosten, unabwendbare Instandhaltungen, Stornierungskosten, Kosten für Kredite und Darlehen (für bereits vor der Pandemie getätigte Investitionen) und Kosten für vertraglich gebundene Honorare.

Die Vereine können eine einmalige Soforthilfe zum Ausgleich pandemiebedingter Liquiditätsengpässe für maximal drei Monate bis zu insgesamt 12.000 Euro erhalten. Die Soforthilfen werden in Form von Billigkeitsleistungen als freiwillige nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Das Programm beginnt am 4. Mai 2020 und ist bis Ende des Jahres 2020 befristet. Bestehende Wirtschaftshilfen haben Vorrang vor den Hilfen dieses Programms.

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Die erforderlichen Unterlagen finden Interessierte auf der Internetseite www.Corona.Bernkastel-wittlich.de.


 

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