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In seiner öffentlichen Sitzung am 8. April 2021 hat der Stadtrat die Umstellung der Abrechnung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen von den bisher geltenden Einmalbeiträgen auf wiederkehrende Beiträge beschlossen.

Nachdem im Bereich der Industriegebiete der Stadtmitte bereits seit dem Jahr 2017 wiederkehrende Beiträge erhoben werden, war aufgrund der verpflichtenden Vorgaben des Landesgesetzgebers nun auch die Umstellung für das restliche Stadtgebiet erforderlich.

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Das bedeutet, dass zukünftig nicht lediglich die Anlieger der auszubauenden Straße zu Beiträgen herangezogen werden, sondern dass die Kosten auf alle Anlieger einer sog. Abrechnungseinheit umgelegt werden. Dadurch entfällt in Zukunft die oftmals immense finanzielle Belastung durch hohe Einmalbeiträge. Stattdessen fallen in jedem Jahr, in dem in einer Abrechnungseinheit Kosten für den Straßenausbau entstehen, deutlich niedrigere wiederkehrende Beiträge an. Für Jahre, in denen keine Ausbaukosten anfallen, sind auch keine Beiträge zu entrichten.
Wiederkehrende Beiträge werden nicht erhoben für bloße Unterhaltungs- oder kleinere Sanierungsmaßnahmen. Diese Kosten sind wie bisher aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Stadt zu finanzieren.

Das Stadtgebiet wird in folgende Abrechnungseinheiten aufgeteilt:

1. “Industriegebiete Stadtmitte“
2. “Stadtmitte, links“ (in Flußrichtung links der Lieser)
3. “Stadtmitte, rechts“ (in Flußrichtung rechts der Lieser)
4. “Lüxem“
5. “Bombogen“
6. “Dorf/Neuerburg“
7. “Wengerohr“
8. “Wahlholz“

Die Rechtsänderung gilt ab dem 01.01.2021; für die Abrechnungseinheit “Stadtmitte, rechts“ aufgrund der noch offenen Abrechnung des Teilstreckenausbaus des Bergweilerweges rückwirkend zum 01.01.2018. Dementsprechend wird also auch der bereits erfolgte Ausbau des Bergweilerweges mit wiederkehrenden Beiträgen abgerechnet. Darüber hinaus sind als erste Straßenbaumaßnahmen der Ausbau der Mozartstraße/Brahmsstraße in der Abrechnungseinheit “Stadtmitte, links“ und der Ausbau der Gehwege, Gehwegeentwässerung und Beleuchtung der Ortsdurchfahrt in der Abrechnungseinheit “Bombogen“ vorgesehen.

Mit den ersten Beitragsbescheiden ist in den drei vorgenannten Abrechnungseinheiten aber erst im Jahr 2022 zu rechnen. Im Vorfeld der jeweils ersten Beitragsabrechnung erhalten alle betroffenen Anlieger ausführliche Informationen über die grundsätzliche Funktionsweise der wiederkehrenden Beiträge und über die für ihre Grundstücke geltenden Beitragsmaßstäbe (z. B. Grundstücksgröße, Anzahl der Vollgeschosse, Zuschläge).

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Bis dahin können sich interessierte Anliegerinnen und Anlieger unter
www.wittlich.de/leben-und-wohnen/bauen-und-umwelt/umstellung-auf-wiederkehrende-strassenausbaubeitraege.html
ganz allgemein über das Thema der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge informieren.


 

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