Wittlich

Bürgermeister Rodenkirch hat die Beigeordneten und Ratsmitglieder für Donnerstag, den 12. November zu einer Sitzung des Stadtrates einberufen. Die Sitzung findet aufgrund der Corona-Pandemie um 18 Uhr im Eventum statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.

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Die Besucherinnen und Besucher der Sitzung werden um Einhaltung der allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes, wie Händehygiene, Niesen- und Schnupfenhygiene und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gebeten.

Sollte die Anzahl der interessierten Bürgerinnen und Bürger die Einhaltung der Mindestabstände von 1,5 Meter unmöglich machen, muss die Besucheranzahl beschränkt werden.

Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung:

Anregung/Beschwerde nach § 16b Gemeindeordnung

Mitgliedschaft der Stadt Wittlich im Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB).

Der Stadtrat entscheidet über die Beschwerde eines Bürgers bezüglich der Mitgliedschaft im Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz. Die Stadt Wittlich ist seit dem Jahr 1975 Mitglied des Verbandes. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10.000 Euro im Jahr. Demgegenüber stehen eine Vielzahl von Leistungen und ein bundesweites Netzwerk von Kommunen und kommunalen Entscheidungsträgern, das den Bedürfnissen der Städte und Gemeinden auf politischen Entscheidungsebenen entsprechendes Gewicht verleihen.

Bauleitplanung

Bebauungsplan W-27-01 „Ohling-Schweiz, 1. Änderung

Der Stadtrat beschließt über die Änderung des Geltungsbereiches, die Zustimmung zum Vorentwurf sowie über die gleichzeitige Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.

Haushaltsplan der Stadt Wittlich für das Haushaltsjahr 2021

Organisationsbudget Stadtwald

Der Stadtrat beschließt über das Organisationsbudget Stadtwald.

Jahresabschluss der Stadt Wittlich zum 31.12.2018

Der Stadtrat beschließt über den geprüften Jahresabschluss 2018 und die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten.

Haushaltsplan der Stadt Wittlich für das Haushaltsjahr 2020

Zweite Nachtragshaushaltssatzung und Zweiter Nachtragshaushaltsplan der Stadt Wittlich für das Haushaltsjahr 2020

Der Stadtrat beschließt über den Nachtragshaushalt und die Nachtragshaushaltssatzung.

Wirtschaftsplan der Renergie Stadt Wittlich GmbH für das Wirtschaftsjahr 2021

Der Stadtrat beschließt über den Wirtschaftsplan 2021.

Jahresabschlüsse per 31.12.2019 für die Betriebszweige Wasserwerk, Abwasserbeseitigungseinrichtung und Konversion der Stadtwerke Wittlich:

Der Stadtrat beschließt die Jahresabschlüsse der vorgenannten Betriebszweige der Stadtwerke Wittlich.

Bestellung eines Abschlussprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadtwerke Wittlich zum 31.12.2020, 31.12.2021 und 31.12.2022

Der Stadtrat beschließt über die Bestellung der Mittelrheinischen Treuhand GmbH als Abschlussprüfer für den oben genannten Zeitraum.

Erster Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Wittlich für das Wirtschaftsjahr 2020

Der Stadtrat beschließt den Ersten Nachtrag zum Wirtschaftsplan.

Betriebssatzung der Stadt Wittlich für die Stadtwerke Wittlich

Aufgrund der Auflösung des Betriebszweiges Konversion zum 31.12.2019, bedarf die Betriebssatzung einer Änderung.

Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Wittlich

Änderung der Vereinbarung mit der Stadt Wittlich

In die bisher geltende Vereinbarung soll die Verwendung der Wald-Wildschadensverhütungspauschale aufgenommen werden.

Verwaltung der Angelegenheiten der Fischereigenossenschaft Wittlich

Änderung der Vereinbarung mit der Stadt Wittlich

Die bisher geltende Vereinbarung soll um einzelne Regelungen ergänzt werden.

Fischereigenossenschaft Wittlich

Änderung der Satzung der Fischereigenossenschaft

Die bestehende Satzung soll sich in dem Punkt ändern, dass keine Haushaltssatzung, sondern ein Haushaltsplan aufzustellen ist.

Satzung der Stadt Wittlich über das besondere Vorkaufsrecht für Bereiche des Stadtteils Neuerburg in Wittlich

Für den Stadtteil Neuerburg soll für einen abgegrenzten Bereich eine gemeindliche Vorkaufsrechtssatzung erlassen werden. Diese ermöglicht der Stadt bei einem möglichen Verkauf der Grundstücke eine Eingriffsmöglichkeit.

Zulassungsrichtlinien für die Wittlicher Säubrennerkirmes

Die Zulassungsrichtlinien sollen in der Form geändert werden, dass für die Beschicker, die ihre Verträge von 2020 auf 2021 übertragen haben, auf das Bewerbungsverfahren verzichtet werden soll.

Grundsatzbeschluss zur Teilnahme am Förderprogramm Klimaschutzkonzept- und management

Der Stadtrat beschließt über die Teilnahme am oben genannten Projekt. Inbegriffen ist die Beauftragung, die Stelle eines Klimaschutzmanagers im Stellenplan 2021 auszuweisen.

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Im nichtöffentlichen Teil werden über folgende Grundstücksangelegenheiten beraten und beschlossen.

  • Grunderwerb in der Neustraße

  • Grunderwerb für Ausgleichsflächen

  • Grundstücksverkauf in der Brüsselstraße


 

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