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Trier (ots)

   - Zwei Tatverdächtige ermittelt; Haftbefehl wegen dringenden 
     Tatverdachts des Mordes -

Im Fall der Tötung eines 56-jährigen Mannes in einem Haus in Hersdorf/Eifel in der Nacht vom 14. auf den 15.01.2023 sind nach intensiven Ermittlungen der Kriminaldirektion Trier am Nachmittag des gestrigen Dienstags, des 24.01.2023, zwei Tatverdächtige in Remscheid/Nordrhein-Westfalen festgenommen worden. Es handelt sich um zwei Männer im Alter von 20 und 26 Jahren, die aus Serbien stammen und in Nordrhein-Westfalen leben.

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Nach den vorläufigen Erkenntnissen der bisher geführten Ermittlungen hält es die Staatsanwaltschaft für wahrscheinlich, dass das spätere Tatopfer die beiden Männer im Internet im Zusammenhang mit der Suche nach sexuellen Kontakten kennenlernte und sie am 14.01.2023 in Remscheid abholte und mit in sein von ihm allein bewohntes Haus in Hersdorf nahm. Gegen die Beschuldigten besteht der Verdacht, das sexuelle Interesse nur vorgetäuscht zu haben, um in der Wohnung des Opfers an dessen Hab und Gut zu gelangen.

Während des Aufenthalts im Haus kam es auf noch nicht abschließend geklärte Weise zu dem tödlichen Geschehen. Der 56-Jährige wurde im Badezimmer des Hauses durch massive Gewalteinwirkung gegen den Kopf getötet. Die Beschuldigten sind verdächtig, anschließend die Wohnung des Opfers nach stehlenswerten Gegenständen durchsucht und verschiedene Wertsachen, unter anderem das Mobiltelefon und das Portemonnaie des Opfers mit dessen EC-Karte entwendet zu haben. Nach den bisherigen Erkenntnissen flüchteten die Beschuldigten anschließend zu Fuß vom Tatort und fuhren sodann mit einem Taxi und später mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück nach Nordrhein-Westfalen. Auf der Flucht sollen sie an einem Geldautomaten versucht haben, mit der EC-Karte des Opfers Geld abzuheben. Dies gelang ihnen jedoch nicht.

Das Amtsgericht Trier hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier Haftbefehl gegen die Beschuldigten wegen des dringenden Tatverdachts des gemeinschaftlichen Mordes aus Habgier erlassen. Die Beschuldigten sind am heutigen Tag dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts vorgeführt worden, der den Vollzug des Haftbefehls angeordnet hat. Die Ermittlungen zum Tatablauf und den Hintergründen der Tat dauern an. Einzelheiten hierzu können derzeit noch nicht mitgeteilt werden, um die weiteren Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen.

gez. ( Fritzen ) Leitender Oberstaatsanwalt


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