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Wittlich

Die Stadtwerke Wittlich versenden ab dem 16. Dezember 2020 die Ableseschreiben zur Feststellung der Wasserzählerstände für die Jahresverbrauchsabrechnung 2020.

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Der untere Abschnitt mit den eingetragenen Ablesedaten ist als geschlossene Briefsendung entsprechend zurückzusenden. Hierfür besteht die Möglichkeit der Rücksendung in einem Fensterumschlag (hier erkennt die Post, dass es sich um einen ANTWORT-Brief handelt) – in diesem Fall übernehmen die Stadtwerke Wittlich das Porto. Bei der Verwendung eines Briefumschlages ohne Fenster, ist der Brief entsprechend durch den Kunden zu frankieren.

Alternativ können die Zählerangaben auf der Homepage (www.stadtwerke.wittlich.de) vorgenommen werden.

Es wird um aktive Mitarbeit und termingerechte Rücksendung der Abschnitte bis spätestens 15. Januar 2021 gebeten. Für Kunden, die ihren Zählerstand/ihre Zählerstände bis zu diesem Datum nicht mitgeteilt haben, müssen Schätzungen vorgenommen werden, um die Abrechnung fertigzustellen.

Mitteilung zur befristeten Umsatzsteuerabsenkung

Foto: Stadtwerke Wittlich

vom 01.07.2020 bis 31.12.2020

betreffend die Feststellung der Wasserzählerstände

für die Jahresverbrauchsabrechnung

Gemäß dem Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen vom 30.06.2020 (III C 2 – S 7030/20/10009:004) (2020/0610691)

wird es nicht beanstandet, wenn Rechnungen über Abschlagszahlungen, die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 01. Januar 2021 fällig werden, nicht berichtigt werden, sofern dementsprechend Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent abgeführt und erst in der Endabrechnung nach den Grundsätzen zutreffend abgerechnet wird.“

Sofern die Ablesezeiträume zu einem Zeitpunkt nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 01. Januar 2021 enden, sind grundsätzlich die Lieferungen des gesamten Ablesezeitraums den ab 01. Juli geltenden Umsatzsteuersätzen von 16 Prozent bzw. 5 Prozent zu unterwerfen.“

Dies bedeutet, dassWasserSt

  • die Vorausleistungen 2020 mit der Umsatzsteuer in Höhe von 7% gefordert wurden und
  • in der Jahresverbrauchsabrechnung (sofern der Ablesezeitpunkt nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.01.2021 liegt) die Umsatzsteuer in Höhe von 5% berechnet wird.

Ablesungen/Verbräuche werden entsprechend zum 31.12.2020 hoch- bzw. runtergerechnet!

STADTWERKE WITTLICH

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