Zell (Mosel) (ots)

Am Montagnachmittag, 12.10.2020 wurde ein 70-jähriger aus der Verbandsgemeinde Ulmen stammender Fahrzeugführer in Zell (Stadtteil Barl) einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der merklich unter Alkoholeinfluss stehende Fahrer gab zunächst an, vor Fahrtantritt lediglich ein kleines Bier zum Mittagessen getrunken zu haben.

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Nachdem ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest einen erheblichen Promillewert anzeigte, blieb der Fahrer bei seiner Version gestand aber ein, dass er am Abend zuvor umso mehr Bier getrunken habe. Der Betroffene muss sich nun wegen einer Trunkenheitsfahrt verantworten. Dessen Führerschein wurde sichergestellt.

Kurios an dieser Routinekontrolle war jedoch die Tatsache, dass sich der Fahrzeugeigentümer, welchem wenige Monate zuvor ebenfalls wegen Trunkenheit im Verkehr der Führerschein gerichtlich eingezogen wurde, auf dem Beifahrersitz befand. Da der Fahrzeugeigentümer wegen Trunkenheit im Verkehr den Führerschein verloren hatte bat dieser seinen Freund und in diesem Verfahren Betroffenen gelegentlich darum, ihn von seiner Arbeitsstelle abzuholen.

Dafür stellte der Fahrzeugeigentümer dem Betroffenen eigens seinen Pkw zur Verfügung. Abschließend musste sich der Sohn des Fahrzeugeigentümers zur Kontrollstelle bringen lassen, um den Pkw nach Hause zu fahren.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Zell
Winzerstraße 26
56856 Zell (Mosel)
Tel.: 06542-9867 0
pizell@polizei.rlp.de


Nachrichtenquelle

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