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Wittlich

Zum Erhalt, zum Ausbau und zur Stärkung des Gastgewerbes vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie gewährt das Land Rheinland-Pfalz eine Förderung für Maßnahmen zur imageprägenden und zukunftsweisenden Verbesserung der Angebotsqualität im Gastgewerbe. Darauf weist die Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hin.

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Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie, das heißt Hotels, Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen und Ferienzentren, die nach der Investition mindestens zehn Zimmer anbieten. Neu hinzugekommen sind Restaurants mit herkömmlicher Bedienung außerhalb von Verkehrsmitteln, in denen dann mindestens zehn Tische zur Verfügung stehen sowie Campingplätze mit mindestens zehn Stellplätzen und in der Folge zeitgemäßen sanitären Einrichtungen. Gefördert werden Investitionen in die Neuerrichtung sowie in die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebe. Dies umfasst neben dem Ausbau der Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder etwa die Neugestaltung des Betriebs-prozesses. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 100.000 Euro, der maximale Zuschuss bei 800.000 Euro. Die Zuschusshöhe liegt je nach Betriebsgröße bei zehn oder zwanzig Prozent der förderfähigen Investitionssumme.

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Weitere Informationen finden Interessierte unter https://isb.rlp.de/foerderung/299-a.html.


 

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