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Wittlich

Aufgrund der COVID-19 Pandemie ist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich derzeit nur eingeschränkt für Besucher geöffnet. Die Untere Jagdbehörde bittet daher alle Jagdscheininhaber, deren Jagdscheine zur Verlängerung zum 1. April 2021 anstehen, die Unterlagen ausschließlich per Post einzureichen.

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Den entsprechenden Antrag finden sie auf der Internetseite www.Bernkastel-Wittlich.de unter dem Suchbegriff Jagd. Dem Antrag sind der aktuelle Jagdschein und eine Versicherungsbestätigung über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die beantragte Gültigkeitsdauer beizufügen. Als Nachweis der Versicherung sind ein Zahlungsbeleg oder eine Prämienrechnung nicht ausreichend.

Für die Ausstellung eines neuen Jagdscheines wird zusätzlich ein Lichtbild benötigt. Sofern der Jagdschein erstmalig ausgestellt wird, ist daneben noch das Jägerprüfungszeugnis vorzulegen. Die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines kostet für ein Jahr 102 Euro, für zwei Jahre 162 Euro und für drei Jahre 192 Euro. Zur Jagdscheinerteilung für Ausländer sind weitere Unterlagen erforderlich.

Der Jagdscheinantrag und weitere Informationen sind online unter www.Bernkastel-Wittlich.de unter dem Suchbegriff Jagd zu finden.

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Weitere Informationen sind bei Barbara Engeln-Ahrens, Tel.: 06571 14-2340, E-Mail: Barbara.Engeln-Ahrens@bernkastel-wittlich.de und Kristin Lichter, Tel.: 06571 14-2331, E-Mail: Kristin.Lichter@Bernkastel-Wittlich, erhältlich.


 

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