Wittlich

Das Antragsverfahren für alle Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Rahmen des Programms „Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft“ (EULLa) für das Jahr 2020 ist geöffnet. Förderanträge können bis zum 17. Juli 2020 bei der Kreisverwaltung in Wittlich gestellt werden. Mit Blick auf den bevorstehenden Übergang in die neue EU-Förderperiode werden Anträge für Neueinsteiger mit einem Verpflichtungszeitraum von drei Jahren angeboten. Auslaufende Altverpflichtungen können für ein Jahr verlängert werden.

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Antragsteller deren Verträge in diesem Jahr auslaufen, werden schriftlich über die weitere Antragstellung informiert und erhalten die Antragsvordrucke zugesandt. Soweit die Antragsvordrucke nicht bis zum 10. Juli 2020 übersandt wurden, bittet die Kreisverwaltung um Rückmeldung. Über Einzelheiten zu den Programmteilen und den jeweiligen Ansprechpartnern können sich Interessenten auf den Internetseiten www.agrarumwelt.rlp.de und www.eler.eulle.rlp.de informieren. Dort finden sie auch die Antragsvordrucke für die Programmteile und die Termine der Webinare zum EULLa-Antragsverfahren 2020.

Die Kreisverwaltung erteilt Auskünfte zum Antragsverfahren und hält ebenfalls Antragsvordrucke bereit. Fachliche Fragen können mit den Beratern des Dienstleistungszentrums für den ländlichen Raum (DLR) in Bitburg oder den Fachberatern für den Vertragsnaturschutz besprochen werden. Anträge können für die folgenden Programmteile gestellt werden:

 

Landwirtschaftliche Programmteile

  • Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen
  • Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland
  • Umwandlung von einzelnen Ackerflächen in Grünland
  • Vielfältige Kulturen im Ackerbau
  • Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter
  • Anlage von Gewässerrandstreifen
  • Anlage von Saum- und Bandstrukturen
  • Alternative Pflanzenschutzverfahren
  • Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau

Vertragsnaturschutz

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  • Vertragsnaturschutz Grünland
  • Vertragsnaturschutz Kennarten
  • Vertragsnaturschutz Acker
  • Vertragsnaturschutz Streuobst
  • Vertragsnaturschutz Weinberg
  • Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau

Alle Flächen im Bereich Vertragsnaturschutz müssen begutachtet werden und naturschutzfachlich geeignet sein, um Fördergelder zu erhalten. Die gesamte Antragstellung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel. Auskünfte zu den jeweiligen Programmteilen geben: Programmteile Vertragsnaturschutz: Anne Funk, Tel: 06571 142421, E-Mail: Anne.Funk@Bernkastel-Wittlich.de, Programmteil Steillagenförderung: Silvia Streit, Tel: 06571 142415, E-Mail: Silvia.Streit@Bernkastel-Wittlich.de oder Anne Funk und für Programmteile Landwirtschaft: Rainer Neukirch, Tel: 06571 142393, E-Mail: Rainer.Neukirch@Bernkastel-Wittlich.de.


 

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