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Wittlich

Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen in Pandemie-Zeiten

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Am Sonntag, den 14. März 2021, findet die Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz statt. In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 21.02.2021, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März zugestellt. Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab 01.02.2021 die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen. Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

  1. schriftlich, durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11 in 54516 Wittlich,
  2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
  3. online, über die Homepage der Stadtverwaltung Wittlich www.wittlich.de,
  4. per Fax oder
  5. durch einfache Email an die Stadtverwaltung Wittlich, Email: wahlen@stadt.wittlich.de

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht zulässig! Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und – nach Möglichkeit – die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben. Sie haben auch die Möglichkeit, während der nachfolgenden Öffnungszeiten des Briefwahlbüros der Stadtverwaltung Wittlich die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:

Montag bis Freitag von 8:30 – 12:00 Uhr,

Montag von 14:00 – 16:00 Uhr und

Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag vor dem Wahlsonntag, den 12.März 2021, 15:00 – 18:00 Uhr

Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass der Zugang zum Verwaltungsgebäude wegen der Corona-Pandemie eingeschränkt ist und es dadurch zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen kann. Innerhalb des Verwaltungsgebäudes gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2. Außerdem sind die allgemeinen Abstands- und Hygieneregelungen zu beachten. Wir bitten aus diesem Grunde möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen oben aufgeführten Möglichkeiten (Ziffern 1 – 5) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – unfrankiert – in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Stadtverwaltung senden oder unmittelbar in den Briefkasten am Stadthaus einwerfen.  Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr in einem der Wahllokale der Stadt Wittlich abgegeben werden. Bis 18 Uhr abgegebene Wahlbriefe werden noch eingesammelt und dem Briefwahlvorstand zur Stimmenermittlung übergeben.

Wittlich, den 4. Februar 2021

Stadtverwaltung Wittlich

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Joachim Rodenkirch, Bürgermeister


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